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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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3) Marlow (Dom.-Amt Grabow), 1291 an Ulrich vonPinnow vier Hufen verkauft (Mekl. llrk.-Buch III, 2123),

und zwar als Afterlchen: siout ab Alberto äuos

Laxon^o in pbeoclo tonniruns (vgl. das. 2132). lieber dieZeit, in ivelche die Erwerbung dieser Güter zu setzen seinmöchte, ist kaum eine Vermuthung möglich. Ein gleiches istder Fall mit den paar Markgräflich-Brandenburgischen Lehen:

4) Dütschow (ganz) und

5) Steinbeck (gleichfalls ganz, beide Dom.-A. Neustadt,über welche Orte >273 ein Tauschhandel mit den Grasenvon Schwerin abgeschlossen wurde, indem dieselben dafür

Beckentin (Dom.-A. Grabow) an die Dannenbergerabtraten. Hierzu kommen:

6) Siggelkow und

7) Zachow (beide Dom.-Amt Marwitz). Die Geschichtedieser Besitzungen ist freilich noch durchaus unklar, insofern1262 nach längern Streitigkeiten die Grafen von Schwerinihren Antheil an beiden Dörfern an die von Dannenbergabtraten (Mekl. Urk.-Buch II, 946), während angeblich schon1238 das Eigenthum von 30 Hufen im einen und 52 imandern von den Markgrafen an das Kloster Dünamündegeschenkt sein soll (das. I, 488). Es ist nicht einmal recht zuersehen, ob beides wirklich Brandenburgische Lehen waren;sie sind ohne Zweifel gleicher Qualität wie

8) das jetzt untergegangene Li-noen, über dessen Be-legenheit soviel ermittelt ist, daß es zwischen Siggelkow undder Stadt-Feldmark von Parchim lag, (S. Jahrb. XIV,S. 74, auch wegen aller sonstigen Dünamünde - ReinfelderBesitzungen). Dies war bestimmt der Hälfte nach getheilt,und die eine besaßen die Grafen von Schwerin (Mekl. llrk.-Buch IV, 2687). Die Grafen von Dannenberg dagegenverfügen ausdrücklich nur über ein Viertel desselben (das. II,990). lieber das etwaige Lehnsverhältniß zu den Mark-grafen finden sich keine Angaben. Ein Gleiches ist derFall bei:

9) Göderns. Von den zwei gleichnamigen Dörfernhatten das eine die Schweriner, das andre die Dannenbergerin Besitz, sie sind dem Kloster Eldena, wohl gleichzeitig,übertragen worden. Die einzige Nachricht hierüber habenwir in dem Document Bischof Konrads von Ratzeburg,durch welches er 1291 die verbrannten Urkunden jenesKlosters ersetzte (Mekl. llrk.-Buch III, 2118, vgl. oben S. 48);hier ist nichts über ein derartiges Verhältniß erwähnt.