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Die Besitzungen der Dannenberger Grafen lassen sich,topographisch betrachtet, in drei Gruppen zerlegen:t) im Meklenburgischen,
2) in der Altmark und im Lüncburgischen,
3) im Magdeburgischen.
Ihrer Qualität nach liegt Eigenthum und Lehn meistörtlich nicht von einander getrennt; nur das meklenburgischeGebiet stellt in der Landschaft Tunings ein geschlossenesGanze dar, das den Grafen allodial zusteht. Die Lehn-güter sind der großen Mehrzahl nach bischöflich Vcrdensche,und wir dürfen nach Analogie sonstiger Verhältnisse anneh-men, daß die Verleihung derselben ursprünglich auf Ver-wendung Herzog Heinrich des Löwen erfolgte, nämlich alser die neue Grafschaft gründete. Er selbst wird sie vorallem mit Grundbesitz ausgestattet haben, wir dürfen den-selben der Hauptmasse nach in der spätern eigenthümlichenFamilienbcgüterung wiederfinden. Denn die wenigen Lehen,welche von den Lüneburger Herzogen oder deneu vonSachsen-Lauenburg releviren — diese beiden Häuser sind,wie sonst, auch hier als die Nachfolger Heinrichs des Löwenzu betrachten —, sind doch zu unbedeutend, als daß diesermit einem so schwachen äußern Merkmal der Abhängigkeitsollte zufrieden gewesen sein. Wir beginnen die Aufzählungmit ihnen:
1» Isenhagen, 1245 au Herzog Otto von Lüneburgaufgelassen; ob das ganze Dorf gemeint ist, ersieht manaus der Urkunde nicht mit Gewißheit (Jsenh. bio. 8).
2) Dachtmissen (A. Lüne, Ksp. Gellersen), vor 1237an Herzog Albert von Sachsen aufgelassen (Pfeffinger II,364), und zwar zu Gunsten des Klosters Reinseiden. Eshandelt sich hier nur um eine Hausstelle, und der Ausdruckdes Lehnsherrn über seine Zuständnisse ist etwas dunkel(gniognicl uck ncm clo bim bouis pörtiusro viclotar); v. Ham-merstein (Bardengau S. 209) hat deswegen bezweifelt, obes überhaupt Grundbesitz des sächsischen Herzogs gewesensei, und möchte in der Nachsuchung des Consenses nur eineArt von Höflichkeitsbezeigung gegen denselben sehen. Jndeßdie Menge von anderweitigen Beispielen, die er selbst bei-bringt, machen seine Erklärung schon wenig glaubhaft, undbis auf Weiteres dürfte es wohl bei der zunächstliegendenInterpretation zu lassen sein. Dannenbergischer Allodialbesitzin jener Gegend ist nicht bekannt; wäre es ein LüneburgischesLehen gewesen, so ist auffällig, daß jede Andeutung darüberfehlt.