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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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vorliegt, führt unwillkürlich darauf hin, sie für unverheirathet,etwa für Nonnen im Kloster Isenhagen selbst anzusehen;und ferner haben wir wegen der Förmlichkeit ihrer Consens-ertheilung vermuthet, daß sie eine etwas singulare Stellungin der Familie eingenommen hätten, etwa die Töchter Hein-richs III. und somit die Repräsentanten einer besondern, imMannesstamm ausgestorbenen Linie gewesen wären. Diespaßte insoweit ganz gut, als wir mit einiger Sicherheitdenselben zuerst >233 (Hoya V, 15) selbstständig handelndnachweisen konnten, somit jene Schenkung etwa mit ihremEintritt ins Kloster möchte in Verbindung gestanden haben.Ganz anders würden sich ihre Altersverhälnisse gestalten,wenn man der Annahme Krügers folgt. Jene von derGräfin Gerburg von Lüchow ausgestellte Urkunde wird uml246 zu setzen sein, da ihr Gemahl Heinrich II. v. L. nach>236 nicht mehr erscheint, andererseits >246 ihre beiden Söhnebereits selbstständig verfügen. Setzen wir demgemäß ihreVermählung um 1236 an, so ist es allerdings unmöglich,sie für eine Tochter Heinrichs III. von Dannenberg zuhalten. Dagegen ließe sie sich recht wohl als eine SchwesterBernhards, Adolfs und des Canonikers Heinrich betrachten,also als Tochter Heinrichs II. Nun ist der Name in dieserGegend freilich nicht selten 0, indeß wird es bis aufWeiteres gerathener sein, sie und ihre Schwester Sophie imletzterwähnten Sinne der Stammtafel einzufügen.

Ehe wir dieselbe, wie sie nun ausführlich ist begründetworden, übersichtlich darstellen, ist noch auf zwei Punkte hin-zuweisen. Es sind manche Lücken auszufüllen, was die Ge-mahlinnen des einen oder andern beerbten Familiengliedesbetrifft. Doch wird es besser sein, die gesammten Affinitäts-verhältnisse dieser niederdeutschen Dynasten in einem größernZusammenhange zu betrachten; nur einige Andeutungenmögen hier noch Platz finden. Es ist oben (S. 6) be-merkt worden, wie in dem Schwiegersohn Graf Bernhard I.von 1264 ein Gans von Puttlitz wird zu erkennen sein;die genauere Feststellung seiner Persönlichkeit muß bis auf

I) Wie es sein häufiges Vorkommen in dem Nekrolog des KlostersSt. Michaelis zu Lüneburg (Wedekind. Noten, Bd. III, S. I ff.)lehrt. Zu Febr. S und 6. ist der Todestag je einer Verbürg bezw.vsrbsreb com. verzeichnet, jedoch in der ältesten Schrift, welcheunter diesen Eintragungen vorkommt. Und da dieser ursprünglicheBestand, zu dem die später« nach und nach hinzugefügt sind, mitgroßer Wahrscheinlichkeit auf eine Umschreibung jenes Todtenbuches inder ersten Zeit des 12. Jahrhunderts zurückgeht (s. Wedekind a. a. O.Bd. I, 33l), so will das nicht recht zu obiger Persönlichkeit passen.