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Es ist bereits die Urkunde vom 23. Januar 1234 0angeführt worden, in der Ilöurious eoiuss clo Oauuoubsrz;zu Halberstadt Zeuge bei Graf Adolf von Schaumburg-Holstein ist. Er ist wohl derselbe, der am l l.Deeember desvorhergehenden Jahres zu Arneburg bei Markgraf Johannvon Brandenburg zu finden ist 0, und da, wie nur obensahen, der an diesem Hof erscheinende mit einiger Wahr-scheinlichkeit sich als Heinrich II. ansehen läßt, so würde diesganz zu der angedeuteten Verwandtschast stimmen. Nurihrer politischen Bedeutung nach ist sie etwas räthselhaft,insofern ja die Schaumburger von Waldemar vertriebenwaren, auf dessen Seite sich Heinrich, wie wir sahen, wenigstensmittelbar gestellt hat. Wegen des Alters seiner Söhne würdeseine eventuelle Vermählung spätestens >215 zu setzen sein, alsonicht lange nach dem Termin, wo sein zehnjähriger Aufent-halt als Geißel in Dänemark gewiß zu Ende sein mußte(s. oben S. 65). Daß er sich hierauf mit der Schwestereines seiner 'Mitbürgen vermählte, ist sehr annehmbar, destounerklärlicher würde sein späteres Verhalten sein.
Ein anderweitiges verwandtschaftliches Verhältnis; hatKrügers in Vorschlag gebracht, das in der That wohl nicht zubezweifeln ist. Er identifieirt nämlich die verwittwete GräfinGerburg von Lüchow, welche die undatirte Urkunde Jsenhag.blo. 26 ausgestellt hat, mit derjenigen Gerburg, Tochterdes Grafen Heinrich von Dannenberg, welche 1253 auf ihreRechte an das Dorf Ueclsbsüs verzichtete, und zwar ge-meinschaftlich mit ihrer Schwester Sophie (s, oben S. 75).Namentlich wegen dieser Eventualität kann es nicht genugbedauert werden, daß unsre Kenntniß letzterer Urkunde sichauf einen so dürftigen Auszug beschränkt; im vollständigenTexte würde ohne Frage eine Andeutung sich finden, welchedie Richtigkeit jener Annahme beurtheilen ließe. Was uns
1) iilsibow Oxsru I, 532. Der Aussteller nennt sich nur Lowes 4sLcoevsQborß; daß er aber der Holsteiner ist, crgiebt sich aus derAnwesenheit des Lübeker Propstes Brnno (nachherigen Bischofs vonOlmützl, den er tratsr uostsr nennt.
2) Riedel I. 22, 364.
3) In der erwähnten Abhandlung S, 297 sf. Die chronologischen An-gaben sind etwas uncorrect. Jsenhag. blo. 29 ist von 1 253, nicht 56;ferner wäre das angebliche Vorkommen Bernhards und Adolfs 1225nur auf Mekl. Urk.-Buch I, 365 zu beziehen, welches Diplom abervon 1224 datirt. Außerdem sind hier nur zwei ungenannte Söhneaufgeführt; es wäre daher aus diesem Grunde nicht undenkbar, daßAdolf I. noch 1273 sollte gelebt haben. Endlich existirt meinesWissens keine Urkunde von 1246, von welchem Jahre ab Krüger(S. 298) einen Adolf den Jüngern ansetzt.