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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
Entstehung
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Heinrich III,, also das voraussichtliche Haupt der Familie,den links aufsteigenden Löwen führt, Bernhard war ihmgewissermaßen in der Annahme des althergebrachten Wappen-bildes zuvorgekommen; um sich von ihm recht augenscheinlichzu unterscheiden, veränderte er die Richtung desselben, wasbekanntlich in der Heraldik als indifferent gilt.

Er muß übrigens auch nicht lange nach 1237 gestorbensein, da uns jedes weitere Lebenszeichen fehlt. Vielleichtnoch im selben Jahre, falls sich die Vermuthung bestätigensollte, daß an der Urkunde bei Pfeffinger II, 365 von 1237(Incliot, 10) das dritte Siegel, d. h. dasjenige Heinrichs,fehlte. Die schon angeführte Abhandtung in den Mekl.Jahrb. (XIV, 62), welche nur einen einzigen Heinrich ausdiese Zeit kannte und, weil dieser bereits 1236 in Lieflandfiel, auf ein anderes Auskunftsmittel denken mußte, hathierin einen nachträglichen Consens des Herzogs von Sachsengesehen. Nachdem jene Lübeker Urkunde von 1237 bekanntgeworden ist, sind wir nun freilich nicht mehr derartig ge-bunden; im Gegentheil wird in dem vom Herzog genanntenIlonricms der dritte dieses Namens, der Vetter Bernhardszu erkennen sein H. Denn sähe man ihn für dessen Vateran, so wäre die Zustimmung des Repräsentanten der älternLinie zu vermissen, der doch schon 1233 (Hoya V, 15) alsmündig erscheint. Daß der Urkunde auch ein Dannen-bergisches Siegel anhängt, läßt vermuthen, daß entsprechendder Geringfügigkeit des Objekts (ouiuscluin cloinus in viltuI)ao1rnn88ön), kein Instrument direct über die Schenkungausgefertigt wurde, sondern man sich bei der Beglaubigungdes Geschäfts, wie sie vorliegt, beruhigte. Nun erwähntPfeffinger neben dem herzoglichen Siegel bloß dasjenigeBernhards; es ist zwar nicht sicher darauf zu rechnen, daß,wenn von dem zu erwartenden nur noch der Einschnitt oderSiegelband vorhanden gewesen wäre, er dies erwähnt hätte,doch ist es den Umständen nach nicht unwahrscheinlich, daßder unvorhergesehene Todesfall Heinrichs eine Vervollstän-digung des Instruments verhindert hätte. Es kommt natür-lich alles auf die Kenntniß des Originals an, In denmannigfachen Urkunden, die zu Ende der zwanziger undAnfang der dreißiger Jahre einen Grafen Heinrich v. D.als Zeugen aufführen, ist kaum ein Moment zu erbringengewesen, das ihn als den einen oder andern von beiden

I) Jedenfalls nicht der Canvniker, sein nüchstjüngerer Brnder, weilLsi'naräus an zweiter Stelle steht.