Druckschrift 
Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
Entstehung
Seite
97
Einzelbild herunterladen
 

97

Es wäre denn doch eine zu große Willkür gewesen, mitdem früher geführten Siegel eine doppelte Veränderungvorzunehmen indem man nicht allein die Richtung um-kehrte, sondern noch sozusagen ein zweites Wappenbild hin-zufügte. Am allerwenigsten wird aber der Uebertritt in dengeistlichen Stand als Veranlassung gelten können, welcheeine solche Veränderung erklärte; mithin werden wir denCanoniker und den Heinrich von 1237 als verschiedene Per-sonen anerkennen müssen. Der dritte dieses Namens identi-ficirt sich von selbst mit dem >236 am 22. Sept. in Lief-land gefallenen Grafen, aber auch mit demjenigen, welcher>224 mit zwei, jedenfalls schon ziemlich herangewachsenenSöhnen erscheint. Mit Volrads II. Beerbtheit muß es da-mals nicht besonders ausgesehen haben; unsre weitern Nach-richten stehen damit vollkommen in Einklang. Er wird seinenSohn Heinrich III. minorenn hinterlassen haben, auf denwohl zunächst der Ausdruck oollsroclsZ in der Urkunde Hein-richs und Bernhards sich bezieht, welche in das RatzeburgerZehntenregister aufgenommen ist (Mekl. Urk.-Buch I, Ro. 375,S. 376). Denn da Heinrich voransteht, so können wir diebeiden nicht als Brüder betrachten; und ivas der Stellungwegen anginge, nämlich sie als Vettern anzusehen, verbietetwieder der Umstand, daß der Consens von Bernhards Vaterunentbehrlich war und dieser doch nicht als ooboros bezeich-net werden dürfte. In dispositionsfähigem Alter habenwir dann Heinrich III. >233 kennen gelernt (Hoher Urk.-Buch V, 15; s. oben S. 98); daß er zu einem reifern Altergelangte, geht auch aus den Maßnahmen seines Oheims hervor.Derselbe würde schwerlich die Fahrt nach Liefland U unter-nommen haben, wäre der Bestand der damaligen alternLinie zweifelhaft gewesen; existirte sie auch nur in einemeinzigen Mitglieds, so waren doch seine zurückgelassenen er-wachsenen Söhne genügend, um die Erbansprüche zu wahren.Es sind mit einein Worte die Altersverhältnisse der aufVolrad II. und Heinrich II. folgenden Generation, welcheetwas anders liegen, als nach der Natur der Dinge zu er-warten wäre, daran Schuld, daß sich Schwierigkeiten gegendie nunmehr getroffene Anordnung zu erheben schienen.Hieraus erklärt sich auch wohl ein Umstand, der auf denersten Blick gleichfalls nicht ohne Bedenken ist, daß nämlich

I) Dafür, daß er dies Familicnglied war, ist noch geltend zu machensein längerer Aufenthalt als Geißel in Dänemark, das von jeherenge Beziehungen zu den baltischen Ländern unterhielt.

7