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bekleidete, muß Ausgangs der zwanziger oder Anfangs derdreißiger Jahre fallen U, und 1252 befindet sich ein Lxi-iueasin ihrem Besitz ^). — Nicht viel mehr Anhalt giebt dasVorkommen des Ebstorfer Propstes, dessen Name jedenfallsblsoi -vasiiis) zu ergänzen ist. Dieser erscheint 1223, 26, 28 2);als sein nächster Vorgänger ist UoläosaluL bekannt (1217),als Nachfolger 1244 Illelmorions, 1262 lloliuiioos ^). Eswerden sicher noch genauere Feststellungen in Rücksicht desletzten Punktes möglich sein, doch läßt schon das für (4or-vnsins beigebrachte annehmen, daß auch dies Diplom nichtwesentlich später als >237 fällt 2). — Es fragt sich nun,in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis) die beiden Aus-steller zu einander stehen. In jener undatirten Urkundenennen sie Volrad, worunter doch gewiß nicht der vor 66Jahren zuletzt vorkommende V. I. gemeint ist, ihren an-tooossor, was schon anzudeuten scheint, daß sie sich nichtals Brüder betrachtet wissen wollen. Gegen eine solche An-nahme spricht dann aber weiter folgendes: 1255 erscheintein Bruder Bernhards mit diesem Namen; wir sahen oben(S. 86), daß er identisch sein muß mit dem etwas früherbestimmt als Geistlicher erkennbaren Angehörigen des Hauses °).Es wäre nicht undenkbar, daß auch der Heinrich von 1237ein und dieselbe Person mit diesem, d. h. später in den geist-lichen Stand getreten wäre. Sehr gut würde es sogarzusammen stimmen, wenn auch der Verdener osllorarirm um1256 nur ein weiterer Beleg für dieselbe Persönlichkeit wäre(s. oben S. 28, 33), indem jene undatirte Urkunde (Zett-
ls Mckl. Urk.-Buch I, 375. Sic kann nicht vor 1227 gesetzt werden,weil damals noch Volrad II. an der Verleihung würde thcilgcnoinmcnhaben; nach der andern Seite hin kann auf den chronologischenCommentar in der Note verwiesen werden.
2) Pfeffinger a. a. O. S. 366; vgl. oben S. 56. Daselbst ist schondarauf hingewiesen worden, daß dies Vorkommnis; die Bedeutengegen die Grabowcr Urkunde vom selben Jahre (Mekl. Urk. Buch II,683) vermehren mutz, welche einen Hicolsus äs 'I'buns als pre^, äsO. nennt. 1218 ist dagegen sicher Louraäus zu constatircn: Mckl.Urk.-Buch I, 241. Der im Register zu Riedcl's Loä. äixl. Brauck,s. v. Dannenberg aufgeführte lugslberdus geht auf ein offenbaresMißvcrständniß zurück; des derselben Urkunde (Riedel I, 8, S. 15l)entnommenen IValtsrus wird unten noch zu gedenken sein; hier kommter ebensowenig in Betracht.
3) Riedel I, 16, S. 366; 22,S.!1I. Schlvpken 228. 0rig. LusII. IV, 113.
4) Mekl. Urk.-Bnch I, 236. Michael. 56, 84. Schlöpken 232 (1245) istHsrmauuus äs Blstork zu lesen.
5) Früher aus dem Grunde nicht, weil sonst der Konsens Heinrichs II.nvthiq gewesen wäre, wie sich sogleich zeigen wird.
6) Jsenh. Urk.-Buch 11 und 31.