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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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man sieht keine Ursache, ein weiteres Mitglied oder denVerlust eines Diploms anzunehmen. Wir sahen nun, wiefreilich in der Urkunde von 1224 der Graf Heinrich mitseinen zwei Söhnen nicht mehr für den ersten dieses Namenszu halten ist, daß aber dennoch für dessen Nachkommenschaftdie Ansehung eines zweiten Sohnes nicht zu umgehen war.Es ist für diesen nur der Name Heinrich disponibel, undwir können die 122IU) genannten Volrad und Heinrich alsBrüder betrachten. Als Ausläufer der beiden sich hiertrennenden Linien stellen sich die Persönlichkeiten von>253 dar. Es handelt sich darum, die Mittelglieder ein-zuschalten.

Was läge näher, als diesen Heinrich (II.) für denVater der beiden 1253 vorkommenden Schwestern anzusehen,jene drei Brüder aber als die Söhne Volrads II.? Sowürden wir uns ziemlich im Einverstündniß befinden mitder hergebrachten Vorstellung über die Nachkommenschaftdes letztern, nur daß für den dritten Sohn Heinrich eineandre Persönlichkeit einträte, nämlich der Canoniker gleichenNamens. Als Moment von geradezu erdrückendem Gewichtmachen sich in diesem Zusammenhang die Namen seinerbeiden Brüder geltend, die so sicher aus der Wölpischen Fa-milie entlehnt zu sein scheinen, daß man keinen andern Aus-weg zu sehen glaubt, als sie für die Söhne der Jutta zuhalten. Zudem tritt an ihres Gemahls, Graf Volrads II.,Stelle 2) so augenfällig Bernhard (>226/7), daß uns schondieser Umstand veranlassen müßte, die Möglichkeit einesDescendenz-Verhältnisses zwischen beiden zu prüfen.

Einige Nachwirkungen dieser Verwandtschaft, insofernsie auch Beziehungen zum Hoyaischen Hause zur Folge hatte,sind bereits oben (S. 70) erwähnt worden; ihr Grad istindeß, auch wenn die eben angedeutete Anordnung sich be-währen sollte, derzeit schon so entfernt, daß aus den betref-fenden Vorkommnissen sich mit Gewißheit nichts würde con-struiren lassen. — Es kommt nun noch ein drittes Zeugnißin Betracht, das zwar auch nur einen Zusammenhang mitden Hoyaern nachweist, jedoch schon deshalb, weil es einer

1) Mckl. Urk.-Buch I, 275.

2) Im Ratzeburgcr Zehntenregister (Mekl. Urk.-Buch I, 375, um 1230)erscheinen bereits Heinrich (wohl H. II.) und Bernhard als die regie-renden Repräsentanten der Familie; blo. 1 des Anhangs, die Volrad II.allein als verstorben erwähnt, läßt sich leider nicht genau bestimmen,doch fällt sie schwerlich früher als 1237.