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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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mußten. Sie wird daher nicht später als 1253 zu setzensein; aber auch nicht allzunahe an 1245 hinan — erstlichjenes Philipp von Stöcken wegen, der 1254— 78 erscheint;sodann aus dem Grunde, weil Adolf 1245 zuerst auftrittund damals wohl noch kein Siegel führt ^).

Wir können jetzt einen Versuch machen, genealogischeBeziehungen zwischen all diesen Persönlichkeiten herzustellen.Da sind zunächst die drei Brüder Bernhard, Adolf und derCanoniker Heinrich. Denn dieser ist ohne Zweifel in demvon 1255 (Jsenh. Ro. 31) wieder zu erkennen: wo bliebeeinerseits dieser dritte Bruder, der hier zu einer Zeit auf-tritt, wo seit langen Jahren kein Heinrich mehr in der Fa-milie erscheint? Und zweitens erhebt sich die Schwierigkeit,den ein paar Jahre vorher auftretenden Canoniker, welchermit denselben beiden Brüdern zusammen über Erbgüter ver-fügt (ebend. idio. H), anderweitig genealogisch unterzu-bringen.— Diesem gegenüber steht Heinrich (1253 jedenfallsverstorben), der Vater von Gerburg und Sophie. Denn daswird doch immer als die am allerfernsten liegende Even-tualität zu betrachten sein, daß jener Geistliche zugleich derVater dieser beiden sollte gewesen und erst in spätem Jahrenzu jenem Stande übergetreten sein. Es würde sich wohlsicher aus dem Wortlaut der Urkunde, wenn uns dieselbenoch vorläge, ergeben, daß sie in einem andern Zusammen-hange zur Familie stehen. Ihr Verlust ist daher noch mehrzu bedauern, als der des eigentlichen Verkaufsdocuments,d. h. wenn ein solches je existirt hat und man sich nicht anjener Ueberweisung der Lehnsleute genug sein ließ. — Aufden ersten Blick scheint aus dem Vorhandensein einer nurvon weiblichen Familiengliedern ausgestellten Urkunde hervor-zugehen, daß sie ihren Verwandten gegenüber eine singulareStellung einnahmen und ihnen besondere Erbrechte zustanden.Sie wären darnach nicht als Schwestern der drei Verkäuferanzusehen; für solche, auch wenn sie unverheirathet undunabgesunden waren, würde man schwerlich nöthig befundenhaben, sich einen so förmlichen Consens ertheilen zu lassen.Doch stehen diesem so bequemen Auskunftsmittel Schwierig-keiten entgegen, die weiter unten zu entwickeln sein werden.

Wenigstens ist mit den beiden Urkunden über Mehmkeder ganze Familienbestand um 1253 gegeben, denn

1) Genauere Feststellungen werden sich vielleicht noch macheu lassen,wenn das noch vermißte Material über die beiden Stempel des Letz-tern (s. oben S. 8v) herbeigeschafft ist.