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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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und um diesen Mangel zu ersetzen, würde gerade für siemanches aus einein nach dieser Seite hin vollständigerenMaterial sich ergeben. Nicht einmal hinsichtlich einer vondenselben Personen ausgestellten Urkunde (Isenhagen M. 31)v, I. 1255 läßt sich mit Gewißheit sagen, ob sie das näm-liche Siegel Adolfs trägt, weil die beigebrachten Angabenkein entscheidendes Moment bieten und die Differenzzwischen beiden Stempeln nicht so groß zu sein scheint, daßein Uebersehen dieses Umstandes unmöglich wäre. Die chro-nologische Feststellung jener andern ist für die Familien-geschichte von großer Wichtigkeit; vorher mögen noch in derNote i) diejenigen Documente aufgezählt werden, in denenAdolf I, als Zeuge vorkommt, dann gehen wir auf dieFrage über, wie die verschiedenen Heinriche auseinander zuhalten sind, und zwar vermittelst Betrachtung derjenigen dreiDannenbergischen Siegel, die allein noch übrig sind.

v, 1. 1264); Gercken, Lock. I, 46 (darnach Mekl. Urk.-Buch II, 1054,v. I. 1265). Die hier gegebenen Notizen bieten keine Anhaltspunkte,um nach jener Seite hin eine Entscheidung zu fällen (vgl, oben S, 76).Im Schweriner Archiv kommt außer dein besprochenen Exemplar von1266 nur noch ein kleines Bruchstück vor (Mekl. Urk.-Buch 11, 1088),das vielleicht am selben Tage wie jenes ausgefertigt ist und keineAbweichungen erkennen läßt. Dazu kommen endlich die beiden Lü-beker Urkunden (St. Lüb, 1, S. 180 f., nach der sphragistischen Seiteergänzt:) Mekl. Urk.-Buch II, 717 und 18, deren Besiegclung freilichidentisch sein soll mit der von Ho, 1089, Nach dem im Text weiterVorzutragenden möchte eine Bekräftigung dieses Verhältnisses (dieDocumente sind von 1253) doch sehr wünschenswerth sein.

1) 1248, Jan, 2. bei Herzog Albrecht von Sachsen; Gcrcken, Loä, VII,358; 1252, Aug. 10. bei Albert von Braunschweig: Schaten, Xun.?a<lsrl>. II, 94; 1253, Aug. 2. bei Markgraf Otto von Brandenburg:Riedel I, 22, 6; 1254, Oct, 12. bei Albert von Braunschweig: I>suektsI>I,^.nt, ?ool<z, paß. 65 (nach ,,u. Hotkmainiug Xnt, Uolscl,") 1255,Octbr, 2. bei demselben: nach einer freundlichen Mittheilung ausdem Kgl, Staatsarchiv zu Hannover (Schutzbrief für das KlosterReinhausen am Harz, nach einem Copiar; das Datum ist: VI, non.Oot,, auch Graf Heinrich von Lüchow war zugegen). 1256, Aug, 2g.ebenfalls bei Albrecht von Braunschweig (Adolf ist zweiter, GrafHeinrich von Woldenbcrg erster Zeuge, Datum: XIII XI. Lspt.),gleichfalls freundlichst daher mitgetheilt, Die Urkunde ist im Ori-ginal erhalten und enthält eine Schenkung des Herzogs an dasMaria-Magdalenen-Kloster in Hildesheim, 1257, Aug, 10.: Ver-trag zwischen Erzbischof Gerhard von Bremen und Albrecht vonBraunschweig: Sudendorf I, Xo. 43, und ebendort Xo, 48: zwischenAlbrecht von Braunschweig und Albrecht von Sachsen, vom 28.Febr. 1258; endlich ! 264,'Mai 5. bei Graf Heinrich von Lüchow.Dies der Vollständigkeit halber; Bernhard kommt als Zeuge nochdreimal vor: 1240, St. Lübek I, S. 40; 1249, April 18.:Riedel I, 15, II, 1260, Jan, 16.: Mekl, Urk.-Buch X, 7177.

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