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zugekehrten Löwen kenntlich, oder die Gemeinschaft mitseinem Bruder Nicolaus verräth seine Herkunft. Da ichdiese letzte Epoche noch nicht so vollständig in den Bereichder Untersuchung ziehen konnte, weil besonders für die aus-wärtigen Territorien die Siegelnvtizen zu fehlen pflegen, soläßt sich nicht absehen, ob nicht die eine oder andereNachricht sich schließlich doch noch wird auf Bernhard III.beziehen lassen.
Sonst sind die genealogischen Beziehungen der letztenGrafen ziemlich klar. Des vorigen gleichnamiger Vetter läßtsich zufolge Anhang Xo. 7 noch ein Jahr weiter nachweisen, alsbisher bekannt war; nach Riedel's Lock. ckipl. I, 25; S. 270saus dem Eopiar des betreffenden Stiftes) wandte er demH. Geist-Kloster zu Salzwedel I/.92 Besitzungen in „Annen-dorpc" und „Lagendorpe" zu. Die Urkunde steht an dereitirten Stelle unter 1392; im Text ist anderweitig fehler-haft: ULLXXXXII gedruckt mit Auslassung eines u Woherdiese Mängel rühren, weiß ich nicht zu erklären; bei Lentzist das Datum vollkommen eorrect gegeben. — Als besondersbcachtcnswerlh mag seine Bürgschaftsleistung bei Gelegen-heit der Eheberedung zwischen Otto II von Lüneburg undder Tochter Herzogs Ludwig von Baiern > 238 noch ange-führt sein; er wie Graf Burkhard von Wölpe scheint Ottonach Ingolstadt begleitet zu haben. Die Urkunde fällt aufden 21. April >2d8; am >5. Januar befand er sich noch zuHause, wie Anhang Xo. 0 lehrt. — Nachkommen von ihmsind nicht bekannt. Nicolaus wurde der letzte seines Ge-schlechtes und veräußerte bekanntlich l303 die Grafschaftsüdlich der Elbe gegen eine Leibrente an den Herzog vonLüneburg; die letzten Lebenszeichen von ihm sind aus denJahren !3Ui (April 12) und l3N (Juni 2l)°). Der Voll-
1) Für diese Zusammengehörigkeit direct beweisende Angabe» lagenbisher nicht vor; ans Ho. 1 des Anhangs ergicbt sich nun mitGewißheit, daß Bernhard von der älter» Linie Inhaber jenesSiegels War.
2) Hann. Gel. Anz. 1753, SP. 2iM.
3) llrie. Uuelk. III, prask. 72 — 71.
l) Wenn Lentz la. a. O. SP. 272) auf Grund der Urkunde von I2!>7 —Meli. Urk.-Buch IV, 21NI — einen Nicolans II. ansetzt, so ergiebtsich die Irrigkeit schon ans Ho. 2VUI nnd 2«mö ebendaselbst Bd. III,wo der llvinieolius dasselbe Siegel führt wie zu allen andern voneinen: Rieolaus ausgestellten Diplome». Mit Recht hat ihm schonRudlos) widersprochen; was er jedoch zur Erklärung des äomieolluzsagt, ist eben so wenig zu billigen.
5) Sudendorf I, blo. !27; Urk.-Buch der Stadt Lüneburg 7, S. I 'M;Riecel I. 22, S. 2v.