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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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sie damals mündig gewesen, würde man ihre Namen wohlaufgenommen haben; nun wurden jene beiden älteren alsin Vollmacht ihrer handelnd angesehen. Der einzige Ab-druck der sonst von Volrads Siegel an unverdächtigen Do-cnmenten erhalten ist, gehört zum Jahre 1273, October 16 Hund in die Zeit vorher bis rückwärts 1 27 t möchte ich 5!o. 5des Anhangs setzen. In den weiter folgenden Zeitraumbis etwa Mitte >275 gehört sie gewiß nicht, weil währendder damaligen Entzweiung beider Linien sie ist oben imAnschluß an Mekl. Urb-Buch II, 13013 und 1356 näherbesprochen worden die eine sich nicht veranlaßt fühlenkonnte, eine frühere Schenkung der andern zu bestätigen.Ohnedem erscheint Graf Helmold von Schwerin als Zeuge,der, wie wir oben sahen, mit den Söhnen Bernhards I.gegen die Aussteller gemeinschaftliche Sache gemacht hatte.Ob sie nicht etwa später zu setzen ist, wage ich aus demGrunde nicht zu entscheiden, weil der hier noch in der Reiheseiner Brüder erwähnte Graf Heinrich zwar als Territorial-herr von jetzt ab verschwindet/ aber, wie wir sehen werden,später als Geistlicher noch einmal auftaucht. Mit der Zeugen-reihe ist nicht viel anzufangen: ein Dömitzer Bürger Vlothoerscheint >291 Mekl. Urb-Buch 2123 Gerhard vonNadekestorp 128o, 89, 98 daselbst 1548, 2015, 2494;der Alvsrious plebanus clo vomons? wird identisch sein mitdem Caplan Bernhards (von der ältern Linie) 1288Anhang Ho. 6 2). Es scheint demnach, als ob die Urkundein der That später zu setzen wäre; doch ist es sehr un-wahrscheinlich, daß erst etwa 20 Jahre nach seinem Beginndas Geschäft sollte zum vollen Abschluß gekommen sein.

Im weitern Verfolg der Geschichte dieser jüngern Liniefinden wir uns in der schwierigen Lage, was Volrad undFriedrich betrifft, nur noch auf die verdächtigen Charten:des letztern über Grebs, Glaisin und Karenz für Eldena,und des erstern fiir die Stadt Grabow, beide von 1285- Mekl. Urb-Buch 1770, 1795 angewiesen zu sein. Die-selben erfordern eine speciclle Betrachtung, gemeinsam mit denübrigen dieser Qualität. Der Dritte, Bernhard (III.) ist an-scheinend gar nicht weiter nachzuweisen. Zahlreiche Docmmente gehören Bernhard Ib (von der ältern Linie) an, siefind entweder durch sein Schildsiegel mit den zwei einander

1) Mekl, Urk.-Buch II, 1298, Ngl. ob S. -11.

2) >289 erscheint bereits ein llemrion? plnbnnu? in Ooinnlitü. Mekl,Urk.-Buch 20V4 und 2VV5,