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bczw. avuuoulus bezeichnen U. Wenn diese doppelten Be-ziehungen, die bei dein Tauschvertrage über Bekentin w. nochungestört sind, innerhalb kaum zweier Monate vollständigaußer Kraft treten konnten, so muß dies durch irgend einEreignis) innerhalb der Familie selbst veranlaßt sein, durchwelches die Schweriner in den Fall kamen, ihre Interessengegen einen Freund mit Hülfe des andern wahren zu müssen.Daß Helmold nicht auf die Seite seiner ischwäger trat,daß er selbst nach dem Tode H seines Vaters Gunzelnach der wahrscheinlichsten Combination ist eine Schwesterdesselben die Gemahlin Bernhards I. von Dannenberg undsomit Mutter der altern Linie gewesen — die einzige StützeHeinrichs von Warnitz blieb, beweist, daß er etwas sehrBedeutendes gegen die Brüder seiner Gemahlin durchzusetzengesucht hat. Vielleicht, daß der Tod der letztern um dieseZeit erfolgte ch und um ihren Nachlaß (sie scheint kinderlosgewesen zu sein) sich Streit entspann, — oder daß geradewegen Ausführung des Tauschvertrages, den man soebenbetreffs der Brandcnburgischen Lehen geschlossen hatte,Meinungsverschiedenheiten eintraten — so viel ist gewiß,daß der Ausbruch des Zwistes erst nach Vollziehung dieserUrkunde fallen kann, lind da ist es denn wohl erklärlich,daß Heinrich, der allem Anschein nach durch reine Abfindungmit seinen Brüdern ^) in den ausschließlichen Besitz desAllods Warnitz und der nächsten Lehen gelangt ist, zu einerVeräußerung der letztern den Consens seiner Vettern ein-geholt hat.
Es liegt demnach auch hier nichts vor, was mit derAnnahme nur eines Heinrich unvereinbar wäre. Wir könnenhinzufügen, daß in der einzigen Urkunde, welche jene dreinotorisch der jüngern Linie angehangen Grafen gemeinschaft-lich ausstellen — Anhang 5 — auch nicht die geringsteSpur sich findet, daß eine Verwechselung des namentlichangeführten Heinrich der ältern Linie mit irgend einem
1) Mekl. Urk.-Buch II, I3Z6, III, 2128; wegen Uo, 24K4 und 2862,s. unten.
2) 23. October — 5. November 1274 — s. die Stammtafel beiWigger a. a. O. S. 138.
3) S. Mekl. Urk. Buch II, 1299.
4) Dieselben haben sich anfangs jedenfalls an der Fehde bethciligt, wiedas erhaltene Schutz- und Trutzbündnitz Adolfs II. mit dem Schwe-riner Grafen (Mckl.° Urk.-Buch II, 13011 und die schon erwähnteStelle in Friedrichs Schreiben an Lübek (daselbst blo. 1303): a p.ntsImesilnin pateui nostli zeigt, aber sich anscheinend bald mit den Geg-nern verglichen, während Heinrich den Kamps fortgesetzt haben wird.