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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
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dcm Vertrag, in welchem Pribislaw das Land Parchim>27u an Gunzel vvn Schwerin abtritt h>, als ersten Zeugen.Läßt sich erstere Annahme als unzutreffend nachweisen, sowäre demnach auch die letztere erledigt. Glüctlicherweise istdas Siegel au der Urkunde von 1275 zum größten Thcilerhalten; dasselbe zeigt einen rechts aufsteigenden Löwenohne Tanne. Setzen wir diese Thatsache in Verbindung mitder oben augeführten Bemerkung ^), daß die jüngere Liniestets eine Tanne führt, und zwar im runden Felde, sowird die für den Passus: Hiurious ll. gr. omnos lla I>.neonvu Volruclus, Irsclöriaus ot Usrnurelus lrutros, tibieoinitis üclolti eis I). bona memoria in der Urkunde von1273 (Mekl. Urk.-Buch II, >298) vorgeschlagene Interpre-tation keinem Bedenken mehr begegnen.

Die weitern Zeugnisse, welche von einem Grafen Hein-rich um diese Zeit reden, sind wenigstens vollkommen damitvereinbar. Nach 1275 erscheint er überhaupt nicht mehr(d. h. als regierender Graf; wegen seines etwaigen Uebcr-tritts in den geistlichen Stand siehe unten), doch wird aufihn eine Notiz im Wismarschen Stadtbuche von eben diesemJahre zu beziehen seiu^>. Es heißt daselbst: V punui, guosoomes Ileurieus clo druboz^vs lleclit Uuraberto eis dlueein clebitis, probuti luoruut ualoris UV murearum eto. Daßer hier den Titel nach einer Besitzung führt, die ihm geradedamals entzogen war^), wird uns nicht veranlassen, ihnder jüngeren Linie zuzuzählen, in deren Hand sich derzeitallerdings Grabow befunden haben wird. Vielmehr ent-sprechen die schwierigen Verhältnisse, in denen er auch hiererscheint, ganz den Maßnahmen, zu welchen er sich sonst gc-nöthigt sah.

In allen übrigen Fällen ch wird er direct oder indircetals der altern Linie angehörig bezeichnet. So in der Ur-kunde über die Verlobung Helmolds von Schwerin miteiner Tochter Adolfs von Dannenberg: uos (Adolf der ältere)et iruter uoster comss Leruuräus et Uno tilii sui, oomes

1) Mckl. Urk.-Buch 1k, II81I.

2) Siehe Jahrb. X.Xl, :U0.

Mekl. Urk.-Buch II, 1264 eingetragen vor dein 5. Juni.

4) Um Grabow wieder zu gewinnen, verpfändete er eben Warnitz,Mckl. Urk.-Buch II, I.15L.

5) Abgesehen von seiner Anwesenheit bei der Uebcrlassung von Parchiman die Schweriner Grafen (1270 Mekl. Urk.-Buch II, lldv), wowir nun mit Rndloss, aber im entgegengesetzten Sinne seine Eigen-schaft als Grcnzinteresscnt geltend machen können.