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Das Siegel Volrads (III.) wäre somit doch in einemFalle als authentisch erwiesen; gegen die beiden Abdrücke,welche von demjenigen Friedrichs vorhanden sind ch, lassensich zwar auch verschiedene Bedenken erheben, doch wird hierebenso gut auf die Existenz eines ächten Stempels sichschließen lassen.
Von dem dritten Bruder Bernhard (III.) ist kein Siegelbekannt geworden. In der bereits erwähnten AbhandlungMeklenb. Jahrb. XXI, MF. 312 ist freilich ein solches ver-muthet worden, und zwar in dem Siegelfragment, welchesan jener Urkunde über Dütschow, Steinbeck und Bekentinvom Jahre >273 2) hängt. Dieselbe ist ursprünglich mitzwei Siegeln versehen gewesen; das erste wird dasjenigeHeinrichs gewesen sein, es ist völlig verloren. An zweiterStelle hängt nun das beregte Bruchstück, das nicht einmalentscheiden läßt, ob das Ganze rund oder schildförmig war.Aber man erkennt das Oberstück eines Löwen, der nachrechts hin gegen einen Bauin aufsteigt, und der Stil desletztern ist so characteristisch, daß eine Vergleichung mit derBd. II, Xo. 683, freilich nach einer verdächtigen Ausfertigung,gegebenen vollständigeren Abbildung keinen Zweifel überdie Identität läßt (vgl. die Legende des Siegels zu Anh.Xo. 5). Wenn im Gegensatz dazu es in der erwähntenAbhandlung (Mekl. Jahrb. XXI, pag. 3 t2) heißt: „— eingemeinschaftliches Siegel, — — welches — doch wohlBernhard III. angehört, da es von den übrigen gräflichen
Siegeln verschieben ist, " so läßt sich dies Bedenken
durch eine annehmbare Erklärung beseitigen. Der HerrVerfasser konnte nur die Nehtmeiersche Abbildung vergleichen,und auf dieser fehlten freilich die characteristischen sym-metrisch an beiden Seiten des Stammes geordneten Tannen-zapfen.
Wäre das erste Siegel dieser Urkunde erhalten, so ließesich daraus — wir kommen jetzt auf die beiden Heinrichezurück — jedenfalls ein directer Beweis gegen Rudloffsichren, ebenso gut wie bei der jetzt zu betrachtenden Ver-pfändungs-Urkunde über Warnitz von 1275 ^). Den Inhaberdieser Herrschaft rechnet er nämlich zur jüngeren Linie U,und der Nachbarschaft wegen vermuthet er ihn endlich in
1) Mekl. Urk.-Buch II, 84ö, III, 1779. S. unten bei den EldenaerUrkunden.
2) Mekl. Urk.-Buch II, 1298 — mit Abbildung.
3) Mekl. Urk.-Buch II, 13b6.
4) Loci. Zjxl. Einleitung, SP. 28, 29; vgl. die Stammtafel SP. 43.