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Zur Genealogie der Grafen von Dannenberg
Entstehung
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nennt ihn in der Urkunde vom selben Tage H noch äomi-Cöllns; gleichivohl wird er schon in dem oben erwähntenInstrument von >264 (Riedel I, 6, paZ. >7) namentlichaufgeführt, wird die jüngere Linie bereits ausge-storben sein.

Was die Siegel anlangt, welche die Mitglieder dieserletztern führen, so sind diejenigen Volrads und Friedrichshinlänglich bekannt. Ersteres ist auf Meklenburgischem Ge-biet freilich nur an unächten Ausfertigungen erhalten, näm-lich den drei Grabower Urkunden von 1252, >259 und 1285 2),doch ist die Platte des Siegels unverdächtig, d. h. es wirdeinmal ein Stempel in Gebrauch gewesen sein, von dem manunerlaubter Weise die Form nahm U- Das beweist die Uebcr-einstimmung zwischen der in Nchtmeiers Braunschweig-Lüneburgischen Chronik ^) gegebenen Abbildung mit demHolzschnitt im Mekl. Urk.-Buch (zu lW. 683, Bd. Il), diesich bis auf das verschlungene xu am (heraldisch) rechtenSeitenrande erstreckt. Es kann wohl kein Zweifel sein, daßdie Vorlage zu den Abbildungen bei Harenberg-Nehtmeiereben das Siegel abgab, welches an der im Anhangsub blo. 5 abgedruckten Urkunde hängt °). Dieselbe istzwar undatirt, während in den genannten Werken die Zahl1271 beigesetzt ist; doch liegt es zu sehr auf der Hand,"daßdie Zeitbestimmung nach der correspondirenden Urkunde ge-macht wurde, die bei Pfefsinger (Br. Lttn. Historie II, 366)publieirt ist. Dieser letztern entspricht wieder das bei Haren-berg und Rehtmeier, ebenfalls zu 1271 abgebildete SiegelBernhards (II.) mit den beiden Löwen, und endlich dasdritte (ncl NNNUIN 1267) gehört zu dem im Anhange sabM. 3 H mitgetheilten Diplom.

1) Mekl. Urk.-Buch III, 2004.

2) Mekl. Urk.-Buch II, 683, 834, Bd. III, 1795. Ein Bruchstückeines unverdächtigen Exemplars ist zu Bd. II, Ho. 1280 abgebildet,s. unten.

3) S. Mekl. Urk. Buch I. Einl. paZ. XU. Einiges Nähcrc unten beiden Eldenaer Urkunden.

4) Bd. I, pax. 506 dieser wie die übrigen drei Stiche sind identischmit Harenberg, Ebron. (ZaiuZersb., pag. 1394. Einige Abstimmigleiten muß man natürlich auf Rechnung der Zeit setzen, daß z. B.die 6 oder 8 Tannenzapfen fehlen, oder die Buchstaben käll'ILV0U etwas verschoben sind.

5) Eben dies wird dienach v. Hodenbergs Mittheilung im Kvnigl.Staats - Archive zu Hannover" (Jahrbücher XXI, 312) befindlicheOriginal-Urkunde, auch die in der Einleitung zum Mekl. Urk.-Buch I, xag. XU erwähnte Orig.-Urk. von 1260 sein.

6) Weniger wahrscheinlich zu Xo. 4, weil diese nicht datirt ist,