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während Job Wilhelm noch nicht 14 Jahre zählte*) und erst 15S6mündig wurde.
Die Folgen der vielfältigen Streitigkeiten ihres unruhigen Vaters hattendie Brüder noch lange zu tragen, und wenn sie auch friedfertigem Cha-rakters als jener waren und manche Angelegenheit in Güte beizulegensuchten, so vergaben sie sich doch andrerseits auch Nichts von ihrenRechten und betrieben namentlich den Prozoss wegen der Harzpicher imvkmte Schwarzwalde bei dem Reichskammergerichte zu Speyer mit vielerEnergie, aber ohne bedeutenden Erfolg.
Sehr zu Statten kam ihnen in Bezug auf den ruhigen Besitz ihresErbes, dass das Haus Henneberg, von dem besonders Graf Poppo(f 1574) ihrem Vater wegen der Gerichte über Hals und Hand, derJagden, Hütungen, Triften, Harzpicher etc. viele Molesten bereitet hatte,wie „Friedrich, Heinrich und Job Wilhelm von Witzteben, Gebrüder zuder Elgersburg", am 27. Nov. 1592 dem Herzog Johann Casimir zuSachsen-Coburg schrieben**), mit dem Jahre 1583 erlosch***) und Elgers-burg mit seinen Pertinenzstücken nunmehr allein dem Hause Sachsenzu Lehn ging.
Auch andere Veranlassungen zum Streit wurden aus dem Wegegeräumt.
Zwischen denen von Röder zu Dörnfeld und denen von Witzleben zuElgersburg, welche Familien die Schönheide mit je einer Hälfte besassen,eines und den Vormündern von Hans Sahmen's hiuterlassenen Erbenzu Arnstadt andern Theils waren wegen der von den Gütern auf derSchönheide zu entrichtenden Lehnwahre (Abgabe beim Wechsel des Be-sitzers) Irrungen entstanden, indem die von Röder und von Witzleben vonjedem Hundert 10 Ii. als Lehnwahre forderten, die Vormünder aber nur5 11. zu erlegen schuldig sein wollten. Die Schwarzburgischen Räthezu Rudolstadt erkannten am 4. Juli 1595 zu Gunsten der Gerichtsherren,da seit jeher 10 vom Hundert gefordert und gegeben seien, „doch würden
*) cf. S. 89. Anra. Seine Vormünder waren Felix von EriTa zu Erffa undHermann Ludwig von Farnroda zu Wenigen-Lupnitz.
*") Arch. zu Coburg, 6. VII. 94. No. 2.
*"*) Graf Georg Ernst beschloss am 27. Dec. 1583 den Mannesstamm des HausesHenneberg, „welches seit 1274 mit abwechselnder Grösse 309 Jahre lang geblühetund unter den deutschen Fürsten ein ehrwürdiges Ansehen behauptet hatte."S. Schultes, Dipl. Gesch. des griifl. Hauses Henneberg, II. p. 211.