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Freundschaften unterschrieben und mit deren angebornem Petschaft bekräftiget worden. Sogeschehen ITövIrsI, den S, stau. 1719.
(H. 8.) Ernst Rudolph Freiherr non Eherstein.
ll-. 8.) stlniiv ^utoilsttk ltni olillv von Ilikulieim.
(Ii,. 8.) pliilipp Ida,»» Freiherr von Dienhcim.
(I-. 8.) Ernst Friedrich Gras von Eberstein.
(I-. 8.) IVail Dietrich Freiherr von Ebcrstcin.
sin. 8.) t'ni'I Freiherr von Ebcrstcin.
(I-, 3.) einton Gottlob Freiherr von Ebcrstcin.
sie. 8.) IngHl-it (tlii'istinn IVillioli» Freiherr von Cbcrstein.
sie. 8.) IVilliolin Freiherr von Ebcrstcin.
sie. 8.) Lloonors 8opliin Frciin von Ebcrstcin geborene Frciin vonWertster», Witbe, in Vormundschaft meines obstehenden un-mündigen Sohns Vl'ilbvli» Freiherrn von Cbcrstein.
Revers Hrn. Ober-Stallmeisters und seiner Gemahlin wegen deren Ehestiftnng <1. «!.
Höchst, den9. Zannar 1719.
Nachdeme mein herzgelicbter Bruder Herr Ernst Friedrich, des heiligen römischenReichs Graf von Eberstein, mir auf mein bittliches Ansuchen die Freundschaft undLiebe gethan und meine Ehestiftung auf Maße, wie sie dermalen eingerichtet ist, da sienicht anders eingegangen und angenommen werden wollen, um zur Endschaft der Sacheund Schluß' der Heirath zu gelangen, nicht allein vor sich mit unterschrieben, sondern auchunserer übrigen Brüder gleichmäßig Unterschrift und Einwilligung in solche Ehestiftnng,und sonderlich den darin enthaltenen siebenten prurab Armrautirsb hat, darbe! aber desmehrcrn mir rsruoirstriret, welchergestali alles solches und die darin zum Witthum ver-schriebenen 599 rheinische Gülden ein mehrers erforderten, als bei Aufrechtverblcibungunseres ohnwiderruflich ausgemachten Lehnstammes und meinem jetzigen Vermögenvorhanden und thulich sei, und er danncnhero selbst davon Verdruß und Nachteil vor sichhaben und man den Zuschuß kraft der gethanen (Z-rmruirtis von ihm xrastsircliren dürfe,welches ich auch selbst also befunden und genugsam verstanden habe. Als rsvsrsire ichmich hiermit vor mich, meine Erben und Erbnehmen sub bonorum aus-
drücklich und wohlbedächtig, obbenamten meinen herzgelicbtesten Bruder wegen dieserUnterschrift und (Z-uaranbis solcher meiner Ehestiftung allenthalben schadlos zu haltenund gegen alle Ansprüche und Anforderungen auch männiglich auf meine Unkosten zuvertreten, wie denn auch meiner künftigen Gemahlin Einwilligung hierinne und mitUnterschrift ouur Gurs-tors dieses meines bündigen llsvsrsss zu verschaffen, gegenwelchen uns beiderseits kein einzig Recht, noch einig geist- noch weltlich oder sonstigesZZsuötroium oder Dxospiüou, oder was noch künftig von dergleichen erfunden werdenmöchte, schützen soll. Alles treulich sonder Gefährde wissentlich und wohlverständigt aus-gestellet. Ilöotrsi, den 9. Uauuarrj 1719.
(Id. 8.) Ernst Rudolph Freiherr von Ebcrstcin.
Unriv .lulanotta (larolins von Eberstein gcborne von vieiilikiin.
Am Z .Juli 1719 bestätigte des Königs, Kurfürsten rc. ?c. Friedrich Augustvon Sachsen Ober-Aufseher der Grafschaft Mansfeld Johann Friedrichvon Stammer auf Rammelburg der Frau Maria Antonetta Karolinevon Eberstein geb. von Dienheim auf ihr Ansuchen Hrn. ChristianMarschall von Bieberstein als „Kurator hier im Lande," nachdemletzterer schon 10 Tage zuvor folgende Urkunde mit unterschrieben hatte:
Nachdem die Hoch- und Hochwohlgeborenen Herren, Herren Ernst Friedrich desh eiligen römischen Reichs Graf von Eberstein, auch Herr Wolf Dietrich, Herr Karl,Herr Anton Gottlob, Herr August Christian Wilhelm und Herr Wilhelm aller-seits Gebrüder von Eberstein ouui lduratorio wegen Herr Wilhelms von Eberstein meinehochgeehrteste Herren Schwäger mir auf meines lieben Mannes und mein bittliches An-suchen dj« Freundschaft und Liebe erwiesen, und meine Ehestiftnng in solchen Harrainsunterschrieben, daß auf unverhofften Todesfall meines lieben Mannes Sie mir aus dessenLehn-Gütern Fünfhundert Gulden Rheinisch jährlich zum Leibgedinge zahlen wollten, nach-dem aber ich nebst meinem Herrn Gurators verständiget worden bin, daß mein lieberMann, Herr Ernst Rudolph von Eberstein, mit seinen Herren Brüdern einen gewissenLehnstamm mit keinen Onsrs beschweret werden sollte, in Bezahlung der mir gelobten599 Gulden Rheinisch aber solcher sehr Aravirst würde, indem sein übriges itzigcs Ver-mögen nicht wohl hinlänglich, mir die 599 Gulden Rheinisch abzuwerfen, und ich aberkeinesweges gesonnen bin, mein hochgelicbte Herren Schwägere Gutheit zu mißbrauchen undden oonstitmirbsr, Lehnstamm zu beschweren:
So will daher mich hiermit dahin freiwillig erkläret haben, daß ich bei ereignendenFall aus meines lieben Mannes itzigen Gütern mehr nicht fordern will, als was die-