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Folge 4 (1883)
Entstehung
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zum Vorstande gegen 5 xrodsnt mit gezahlte 8000 Thlr, bezahlen und gleichsam als einIZcncsnr annehmen wollen, daß der Hr, v, Schnnrb. uns die 7000 Thlr, stehenlassen will, Weilen wir nun durch solchen Nebenvergleich ledigl, von dem conlirinirtsnHaupt-Oonlracbs sowohl, als der von uns allen unterschriebenen SanderschenInstruction erstl, abgehen; 2tens uns dadurch in den Stand setzen, daß wir nichteinmal die auf der Kupferhütte haftende gemeinschaftl, , , , Schulden bezahlen, oder wasder doruiuuu für Ausgaben vorstoßen könnten; Rens zu bestreiten; 4teus aber keinernoch in 5 Jahren einen Xsr, Ausbeute oder Überschuß zu gewartcn hat, welches nichtaller Oonvsnicn^ ist, anderer Sachen und Schaden darvon bis ckato zu übergehen:so zweifele nicht, es werden mein allerliebster Herr Bruder sowohl, als der Hr,Hauptmann (Wolf Dietrich v, Eberstein) nur iutsriru und bis auf der übrigenGcbrüderc ratiüca.tioir solches als ein Neben-Ooutraat zu Papier haben bringenlassen, widrigenfalls bitte, auf Mittel und Wege bedacht zu sein, wie solche wiederzu heben; denn ich sonsten nicht umhin kann, zu äsclarirsn, wie mir, so gern ich auchwollte, ohnmöglich fallt, solchen zu raliücirsn, sondern ledigl, bei dem Hanpt-Ooutraotund der mitgegebenen Instruction zu verbleiben. Meinem allerliebsten Herrn Bruderempfehle nuch übrigens nochmalen, uno obgleich wegen meiner harten lllalalis aufhörenmuß zu schreiben, so höre ich doch nicht auf, bis an das Ende meines Lebens zu beharren,meines allerliebsten Herrn Bruders ganz ergebener treuer Diener und Bruder

Harzgerode, 27, llunij 1737, A. G. von Eberjlein,

Ernst Kudols Freiherr von Eberstein,

Stifter der KicbstcidtifGen Wrcrnche(S. 1140),

fürstbischöfl, eichstädtischer Ober-Stallmeister (geb. am 13. Juli 1694 aufNeuhaus), verheirathete sich am 9, Januar 1719 zu Höchst mit Maria Anto-netta Karolina (geb. 29, Juni 1693, f 15, März 1765 zu Eichstädt), desPhilipp Adama Frhrn, von Dienheim, kurmaiuz. Geh, Raths und Ober-Amtmauns zu Höchst und Hochheim, Tochter, Der zwischen den Brautleutenabgeschlossene Ehevertrag lautet:

Kund und offenbar feie männiglich mit diesem Briefe, daß heut zu End gemelktenänto förderst Gott dem Allmächtigen zu Ehren, Fortpflanzung seiner christlichen Kirche,auch menschlichen Geschlechts und auter Freundschaft eine Bcredung der heiligen Ehe be-schlossen worden zwischen dem Rcichsfrei Hochwohlgcbornen Herrn Limst Itnilolpii Frei-herrn von Ebcrstcin, des weiland Reichsfrei Hochwohlgcbornen Herrn cHrristian Tnä-rviZs Freiherrn von Eberstein, und der Reichsfrei Wohlgcborncn Frau Dlsonora. LopirinFreiin von Eberstein, geborenen Freiin von IVsrtRsr, eheleiblichcm Sohn, an einem Teile,sodann der Reichfrei Wohlgcborncn Fräulein N-irl-r Intauvttn Carolina Freiin vonMonvciitt, des Reichsfrei Wohlgcborncn Herrn ?1ri1ipp 7l.<1aina> Freiherr» von Oisn-trsinr und der Reichsfrei Wohlgebornen Frauen Unna NnAclalsna Frciin Xnsbll vonXnzisnsllsirdoAsn ehelicher Tochter, am andern Teile, und zwar mit vorgeholtem Rathund Bclicbung beiderseits Eltern und Freundschaft, wie solches alles des mchrcrn folgendsund zu Ende gemcldt ist.

Erstlich will wohlermeldter Herr Ernst Rudolph Freiherr von Eberstcin wohlgcdachteFräulein Naris, üntonoita Carolina, Freiin von visnüsiin zu heiliger Ehe und seinerEhe-Gemahlin, und sie hinwiederum obgemeldtcn Herrn Ernst Rudolph von Ebcrstcin zuihrem Herrn und Ehe-Gemahl nehmen und haben, gleichwie eines dem andern aus freiemguten Willen mit gegebener Handtreu angelobet und versprochen hat, einander ehrlich undgetreulich zu lieben und zu meinen, wie es Gott gefällig und christlichen Eheleuten wohl-anftehet, solches auch durch pricsterliche Loxnlalion und Lonsciicbion vollziehen und be-stätigen zu lassen, darauf

2, wohlgcdachter Herr ?üi1ixp ^.äain Freiherr von visnbsim freundlich bewilliget,wohlgemcldter seiner Fräulein Tochter Naris. ^.ntonslts, Earoliiig, von Oisnüsiin zueinem rechten Heiraths-Gut und Aussteuren 3000 Gulden Rheinisch Haupt-Guts, undzwar 1500 fl, zum Anstehen ihres künftigen Gemahls nach Sachsen-Recht binnen Jahrund Tag zu inksrirsndcn Dolis und 1500 fl, zu bcsonstigcm Mitgut und Abfindung,jeden zu 15 Batzen oder 60 Xr, Rheinischer Währung gerechnet, an guter gangbarer Münzezu geben, weilen aber bishcro ausgestandenen großen Krieges und dahero noch immer