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an guter unwiderrufcncr Münzen auf zwei Termine, nämlich Ostern und Nialraslis, welcherTermin nach dem Todesfall der erste sein wird, auf derer Herren Erben und MitbelehntcnKosten und Gefahr geliefert und ausgezahlt werden sollen; darzn derselben vor Brennholz,Getreide und anderer zu ihrer Haushaltung behörigen Eingeschneide, wie es Namen habenmag, sicbenzig Thlr, aus GeHofen, dem sogenannten Harras'schcn Hofe, welcherrations letzterwähnter 7<Z Thlr. sowohl, als obberührter 200 Thlr. oum clausula, von-stituti xosssssoris st xssto siksotivo zu mehrerer Sicherheit ihr zur ausdrücklichenb.z?xotbse cum jnrs rstsntionis st lutsstsutias hiermit eingesctzet wird, alljährlich aufobige Maße zu zahlen und an den Ort ihrer Wohnung oder wo sie es hinverlangct, ohneeinige Kosten zu liefern. Woferne sie aber ihren Witbenstuhl verrücken und sich wiederverheirathen würde, bekommt sie nur die intsrirten 1000 Thlr. Ehcgelder bencbenst denenxa.rs.xbsrual-Geldern nach vorhergegangener cinviertcljähriger Loskündigung, welche beidenTeilen freistehet. Die 70 Thlr. aber vor andere zu ihrer Haushaltung behörige Ein-gcschneide, wie auch die 1000 Thlr. Gcgenvermächtnis fallen des Herrn Ober-Berghaupt-manns Herrn Erben und Lehnsfolgcrn auf den Verheirathnngsfall, als Veränderung desWitwenstuhls, lediglich wieder zurücke. Die xars.xüsrna.l-Gclder aber werden nach land-üblichcr Gewohnheit vom Todesfall an mit 5 xroOsnt verzinset, gestalt ihr denn auchin ihrem Witwenstande über die xs.rs.plrsrna.i-Gclder und ihr ander Vermögen samt Ge-rade und Mußteil durch Nsstamsut cionationis intsr vivos st mortis os-nsa. oder son-sten frei zu ckisponiren vorbehaltlich verbleibt, desgleichen auch die Loskündigung wegender paraxb.srn.ai-Gelder.
Wann aber mchrerwähnte hochwohlgcb. Frau Ober-Berghauptmannin vor ihremEhchcrrn (welches doch Gott der Herr lange Zeit verhüten wolle) mit Tode abgehen unddie Zeitlichkeit verlassen sollte, so soll ihr überlebender Eheherr das Ehegcld herauszugebennicht schuldig und gehalten sein, sondern es soll solches mit dem Lehn sonsoliäirct unddem Herrn Ober-Berghauptmann verbleiben.
Wie nun Obcnangesührtes alles und jedes zwischen beiden hochadcligcn Oontrabsntsn,der hochwohlgcb. Frauen gerichtl. bestätigten Hrn. Ourators und des Herrn Ober-Bcrg-hauptmanns Herrn Brüdern als Lehnsfolgcrn wohlbedächtig abgehandelt, beliebetund versprochen worden: So rsnrrnoircn sie nicht nur allen und jeden hicrwiderlaufendcnAusflüchten und Rechtswohlthaten, sondern es gnittiren oft berührter Herr Ober-Berg-hauptmann und Dero hoch- und Wohlgeb Herren Brüder der Hochwohlgeb. Frau 4. Ob..von Dbsrstsin gebornen Herrin von IVsrtbsr über den Empfang der 1000 Thlr. Ehcgelderhierdurch cum rsunnoiations sxssxtionis mm immsrs.ts.s vsl mm in lsmlum eon-vsrsas psennias zu rechtbcständigst. Urkundlich ist diese Ehestiftung sowohl von demHerrn Ober-Berghauptmann/Dero werthgeschätzten Frau Gemahlin, als auch diesergerichtl. bestätigten Ourstors und des Herrn Ober-BerghauptmannS hochgedachtenHerrn Brüdern als Lehnsfolgcrn eigenhändig unterschrieben und mit ihren angcbornenPetschaften besiegelt, auch jedem Teil ein liixsrnplar zugestcllct worden, und soll hiernächstbehöriger Oberaufscher-Amts Oonssns und Oontarma-tion. ausgcwirket werden. GeschehenHarzgerodc, den 1731.
Schreiben des Obcr-Bcrghnuptmann AntonGottlob von Ebcrstci» an seinenBruder Ernst Friedrich Grafen von Ebcrstci» zn Groß-Leinnngcn <i. «I. Harz-gerode, 27. Juni 1737.
Hochgeborner Graf, allerliebster Herr Bruder! Die mir zugestoßene große Unpäßlich-keit hat mich abgehalten, das Schreiben zu denen Rechnungen sowohl zu übcrschicken, alsmeines allerliebsten Herrn Bruders jüngst an mich abgelassenes Schreiben zu beantworten;denn ich nicht im Stande gewesen, eine Feder zu führen, auch dieses jetzo mit größter Rothund Zittern der Hand schreibe. Zuvörderst freuet mich und meine l. Frau herzlich, den aller-liebsten Herrn Bruder, Frau Gemahlin Gnaden (welcher gehorsamst die Hände küsse) undsämtl. junge Herrschaft wohl zu wissen. Wie wir an allerseits uns nun rss^>. gehorsamstund dienstl. empfehlen, so wünschen wir von Herzen beständige Oont.iimg.tum alles er-sprießl. Wohlergehens. Hiernächst gehet hierbei das Schreiben an die Hrn. Brüder zurRechnung, und freuet mich sowohl des Hrn. Ol. (?) Ehrlichkeit, als daß mein allerliebsterHerr Bruder rssolvirst, ihme die 24 Thlr. zu geben, damit die bewußten Sachen inunsere Hände kommen. Ich bin viclmalen dafür verbunden. Gott gebe, daß es uns vielhilft und wir dadurch ein son.la.Ksm.snt in unserm großen Verdruß und Anfechtungkriegen. Hrn. Frickens Berechnung von 1731 hat ja Hr. Maas); ich habe nichts, als nurein Stück davon, welches ihm geschickt. Sonsten bin meinem allerliebsten Hrn. Bruder ichsehr verbunden für die abschriftl. Oomm.nnios.tion des mit dem Hrn. v. Schnurbeinin Leipzig errichteten Vergleichs, woraus ich ersehe, daß wir darin von unserm mit ihmerrichteten Oontrast abgehen und neue Neben- und Erläutcrungsxnnota. crstl. machen,2tens ihme von der künftig fallenden Ausbeute nicht nur die bis anhero von einemQuartal zum andern ohne Interesse gehabte 8 bis 900 Thlr., sondern auch die zur Kohlen-lonrnirung a. 5 xroOsnt von einem Jahr zum andern gehabte 5000 Thlr., ja gar die