Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
299
Einzelbild herunterladen
 

299

Namensunterschrift auf Vorhalten für richtig und eigenhändig, sowie das bei-gedruckte Siegel für den Abdruck seines führlichen Wappens und genehmigte auchzu dem Ende gegenwärtiges Protokoll auf Wiedervorlesen durchgängig

Nachricht!, nts.: (b,. 3,) Paul Heinrich Küpper, lletuur juck, jurutus.

Friedrich Kern, ksg. für.

Nachdem mein Bruder und General-Bevollmächtigter, Herr Haupt-mann Wilhelm Carl Lorenz Freiherr von Eberstein, genannt v. Büring,am Lösten April d, I, zu Horla mit Tode abgegangen ist; so bestelle ich andessen Statt meinen in Leinungen wohnenden Bruder,

den Königlich Preußischen Major v, d. Armee, Herrn Gustav Adolf Frei-herr» von Eberstein,zu meinem General-Bevollmächtigten (u, st w, bis)

Urkundlich habe ich mich eigenhändig unterzeichnet, und will mich zu demInhalte und zu meiner Unterschrift vor Gericht bekennen.

So geschehen zu Schöneck bei Danzig, den 4, Juli 1SS3.

(U, 3,) Gelesen und genehmigt Marth WilibaldBaron v. Ebcrjlcin, Major außer Dienst.

Verhandelt Schöneck, den 4, Juli 1823.Es erschien heut der dem Gericht persönlich wohl bekannte, in seiner Rechts-fähigkeit, gerichtliche Handlungen vollgültig vorzunehmen, völlig uneingeschränkteKönigl. Preuß. Major von der Armee, Ritter des eisernen Kreuzes, Freiherr HerrMoritz v. Eberstein hier, produciert vorstehende auf den Königl. Preuß. Majorvon der Armee Freiherrn Gustav Adolph von Eberstein ausgestellte Generäl-vollmacht von heutigem Tage, und verlangt zum gerichtlichen Anerkenntnisse der-selben verstattet zu werden.

Diesem Antrag wurde Statt gegeben, dem Herrn Kömparenten diese General-Vollmacht zur nachmaligen genauen Durchsicht vorgelegt. Nachdem diese bewirktworden, und er auf die rechtlichen Folgen dieser weit umfassenden Mandats-Erteilung aufmerksam gemacht worden war, erklärt er frei und nach reiflicherErwägung: mein Verwandtschafts-Verhältnis und mein Vertrauen zu dem Macht-haber rechtfertigen zureichend meine Willenserklärung.

Ich genehmige vorstehende Generalvollmacht ihrem ganzen Inhalt nach, werdemich nicht nur stets dazu bekennen, sondern ihn auch jederzeit genehmigen; erkennedie darunter befindliche Unterschrift und das Familien-Wappen für die meinigenan, ratihabiere auch diesen selbstgelesenen Anerkennnngs-Akt, und unterzeichnedenselben eigenhändig Morih Willibald, Baron v, Ebcrjlein,

welches zu öffentlichen Glauben, unter Beidruckung des Gerichtssiegel, bezeugetwird. Königl. Westprenß. Land- und Stadt-Gericht.

Woit, (U. 3.) C, W. L. Mcnhcl,

Land- und Stadtrichter, vereideter Protokollführer.

Es hat unsre am 25. Januar dieses Jahres verstorbene Mutter, Frau JohanneEleonore verwitwet gewesene Hof- und Justiz-Räthin, Frciin von Edelstein, in ihren am11, August 1813 und 13, September 1814 errichteten und unterm 14. August 1813 und20, September 1814 bei dem Königl, Sachs, Justizamte zu Dresden niedergelegten letztwilliaenVerfügungen, welche wir nicht nur durch die nach Maßgabe derselben erfolgte Teilung desNachlasses bereits anerkannt haben, sondern auch gegenwärtig wiederholt agnosciercn, unsernbeiden Schwestern und Miterbinnen Emilicn Adelheid gcb, Frciin von Eversten» und Char-lotlcn Aldrrtine» geb, Frciin nnn Edcrjlcin, verehel, Hauptmännin Edlc von Ehrcnthal, jedenoch insbesondere ein Kapital von Dinbanssnä Nkmlsrn prälegiert und verordnet, daßihnen solches binnen Jahresfrist von ihrem Ableben an, ausgezahlt werden soll.

Demzufolge cedieren wir die Endesunterzeichneten und durch die Beilagen legiti-mierten Erben, nurgedachten unsern Schwestern, Emilicn Adelheid und Charlotten Alber-tinen geb, J-rciinnen von Eberstein, mit deren ausdrücklicher Genehmigung, wie dieselben