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durch die, rssx. mit ihrem ehelichen und ihren besondern Geschlechts-Vormündern, voll-zogene Mituntcrschrift bekennen, zu anteiliger Befriedigung ihres vorbemcldeten Prälcgats,diejenigen blürbarrssirä Nbalsr samt Zinsen zu fünf vom Hundert, welche besagte Cessiondes Herzog!. Wcimarschen Stallmeisters, Herrn Curt Friedrich von Schönberg, >1. cl.18. August 1813, und landesherrlicher Konfirmation, >1. ä. 20. August 1813, mit ausdrück-licher Hypothek auf dem Gute Purschcnstcin mit Seyda und Zubehörungen haften, ohnealle Neuerung des Pfandrechts, dergestalt und also, daß bcmeldetes Kapital von 1000 Thlrn.,vorbenannten unfern Schwestern zu gleichen Teilen künftighin allein und ausschließ-lich angehören, mithin denselben zustehen solle, die Zinsen von gedachtem Kapitale, —ob-schon solche binnen Ablauf des ersten Jahres von dem Todestage unsrer Erblasserin angerechnet, der gesamten Erbschaftsmasse gehören, dennoch vom Tage der Ausstellung dieserErklärung an, in Empfang zu nehmen, darüber zu quittieren, das Kapital selbst, jedochnur auf vorgängigc halbjährige, Ostern- oder Michaelis-Messe, zu bewirkende Aufkündigung,zu erheben, zu gestunden, weiter zu cedieren, und sonst aller derjenigen Rechte sich zu be-dienen, welche unsrer Erblasserin deshalb zugestanden haben. Demgemäß haben wir gegen-wärtige Cession von uns gestellt, eigenhändig unterschrieben und besiegelt, werden uns auchdazu gerichtlich bekennen.
Halls, Lt. Lsrvsm, Lslröuselr, Lobönslölck und lZrosslsirrrrnASir, den 4. l?sbr. 1823.<l.arl Ilsiuiieb August,
Lriust älbrvebt,illviit^ IVilibulck,
Ilatbo, Freiherren von überstkin, durch ihrenGeneral-Bevollmächtigten,linstav tdalyli, Freiherr von Lderstsio, und dieserzugleich für sich als Miterbe und Cedcnt.
Zu vorstehender Cession hat sich der Herr Major Gustav Adolph Freiherr von Eberstcinzu Großleinungen, welcher hiesigem Gerichts-Amtc von Person und als dispositionssähigbekannt ist, an hiesiger Gerichts-Amtsstelle in Person für sich sowohl, als auch als General-Bevollmächtigter seiner Herren Brüder und Frauen Schwestern bekannt und seine Namens-llnterschrift rekognoscieret; Solches wird auf den Grund des darüber aufgenommenenProtokolls unter Gerichts-Amts Hand und Siegel attestiert.
Sangerhausen, am 4. lhsbruar 1824.
Königl. Preuß. Gerichts-Amt.
Chop.
Es hat unsre am 25. Januar vorigen Jahres verstorbene Mutter, Frau JohannaEleonore verwitwet gewesene Hos- und Justizräthin Ireiin von Cberslein, in ihren am11. August 1813 und 13. September 1814 errichteten und unterm 14. August 1813 und20. September 1814 bei dem Königl. Sächs. Justizamte zu Dresden niedergelegten letzt-willigen Verfügungen, welche wir nicht nur durch die nach Maßgabe derselben erfolgteTeilung des Nachlasses bereits anerkannt haben, sondern gegenwärtig wiederholt agnoscieren,unsern beiden Schwestern und Miterbinnen
Emilie» Adelheid geb. Ireiin von Eberjlein
und
Charlotten Albcrtinen geb. Ireiin von Eberjlein, verehel.
Hauptmännrn Edle von Ehrenthat,jeder noch insbesondere ein Kapital von
Lintausenck Nlialsin
prälegiert und verordnet, daß ihnen solches binnen Jahresfrist von ihrem Ableben an,ausgezahlt werden soll.
Demzufolge cedieren wir, die Endesunterzeichneten, und durch die Beilagen legiti-mierten Erben, nurgedachten unfern Schwestern, Emilie» Adelheid und Charlotten Albcrtinengeb. Kremmen von Cbcrjtcin mit deren ausdrücklicher Genehmigung, wie dieselben durch die,rssx. mit ihrem ehelichen und ihren besondern Geschlechts-Vormündern, vollzogene Mit-unterschrift bekennen, zu Befriedigung ihres vorbemeldeten Prälegats
Arveititusenck Blinker
von denjenigen 8527 Thlri 13 Gr. 8 H Konventionsgeld, welche bei Wiedereinlösung derAemter I-siu- und llllobrrrnAsrr, von dem, vom Königl. Prcuß. büsso zu zahlendenEinlösungs-Haant» an 3411t Thlr. 2 Gr. 8 H Konventionsgeld, zum 4. Teil auf demGute Horla. fallen, dergestalt und also, daß vorbemeldetes Kapital von 2000 Thlr. vor-benannten unsern beiden Schwestern zu gleichen Teilen künftighin allein und aus-