Moriti Wilibald, geboren an dem zwei und zwanzigsten April Ein Tausend SiebenHundert Vier und Achtzig und getauft am fünf und zwanzigsten besagten Monats,
Gustav Adolf, geboren an dem neunzehnten Januar Ein Tausend Sieben HundertSechs und Achtzig und getauft am zwei und zwanzigsten besagten Monats,
Charlotte Albertine, geboren an dem achten Januar Ein Tausend Sieben HundertNeun und Achtzig und getauft am elften besagten Monats,
Zu dessen Versicherung wird solches unter beigedrncktcm Königl, Sächsischen evange-lischen Hofkirchcn-Jnsiegel der Wahrheit gemäß hiermit attestieret,
Dresden, den 13, Lsxbbr. 1823, Lliiistvpli Cmodi'iob lininon,
(O.K.) v, Oberhofprediger.
Christoph Heinrich Immanuel Dritter,Hofkirchner,
Daß laut des Taufbuchs bei hiesiger Kreuzkirche vom Jahre 1779 Bl, 26 a 8, N.Herr Wilhelm Freiherr von Ebcrstein genannt von Vüring Churfürstl, Sächs, Re-gierungs-Asscssor, einen mit seiner Ehegemahlin Frau Johanna Elconora geb, Tcntschcrerzeuget am sieben und zwanzigsten Februar Abends drei Viertel auf zehn Uhr im JahreEin Tausend Sieben Hundert Neun und Siebenzig gebornen Sohn am acht und zwanzig-sten ssnscksrn taufen und Carl Heinrich August benennen lassen; solches wird hiermitauf Verlangen glaubwürdig attestieret, 8iAn, Dresden, am 18, 8sxtsrnbsr 1823.
I), Call ltbristian 8vl!e»i eivli.
Johann Gottlieb am Ende,
Kirchner an der Kreuzkirche,
Daß Herr Oberhofprediger v, Christoph Friedrich ^rnnion und Herr Superintendentv, Carl Christian 8s1tsni sillü. zufolge ihrer Acmter zu Ausstellung der Kirchenzeugnisseermächtiget sind und die. von ihnen in vorbesindlicher Maße erteilten vollen Glaubenhaben, solches wird andurch pflichtmäßig versichert,
Justiz-Amt Dresden, den 20, 8sxb, 1823, Heinrich Eduard Hahlancr ^.oiff.
Daß vorbcfindliche dreh Seiten auszufüllende Abschriften zweier Kirchenzeugnisse inAllen gleichlautend befunden worden; solches wird nach vorhergangcner Vergleichung mitden allhier producierten Originalton unter gewöhnlicher Vollziehung hiermit attestieret,Amt Dresden, den 28, Octbr, 1823,
Königl. Sachs. Hofrath und Amtmann.
Heinrich pcchmann,
Konzept-Buch
aller seit unseres Vaters Tode in Erbschaft?-Angelegenheiten abgeschickten
Briefe betreffend.
An den Herrn ^«Ivoeal Okmelius in SanAerbansen. Dresden, den 8. ckuni 1811.
Hochedelgeborn, Hochzuehrendcr Herr! Die Verpachtung des Gutes Horka hat michund meine Kinder allerdings in Verlegenheit gesetzt, da schon Johannis der bisherigePacht-Kontrakt zu Ende geht.
Mehrere Gründe bestimmen uns, Horka, als das Eigenthum meiner ältesten Tochterzu betrachten, auf welche mein verstorbener Gatte es unter gewissen Bedingungen über-trug; die Verpachtung wird also unter ihrem Namen erfolgen müssen. Da das von derGemeinde angetragene Pachtgeld so sehr viel geringer als das bisherige ist, so können wiruns nicht entschließen, geradehin darauf abzuschließen, sondern es muß bei dem Pacht-Licitations-Termin wohl sein Bewenden haben, auch sind wir darüber einverstanden, daßder Pachter die herrschaftliche Wohnung mit erhalte. Damit wir jedoch nicht Gefahrlaufen, daß in dem Termin wohl gar noch weniger geboten werde, als die Gemeinde gebenwill; so würden Sie uns sehr verbinden, wenn Sie die Gemeinde dahin vermöchten, daßmit ihrem Gebot angeboten werden könnte, auch würden wir uns vorbehalten, unter denmehreren sich meldenden Pachtliebhabern nicht unbedingt an den Meistbietenden gebundenzu sein, denn nur zu leicht könnte es dann geschehen, daß gerade derjenige das höchsteGebot thäte, mit dem man in Rücksicht seiner andern Verhältnisse mit der wenigstenSicherheit sich einlassen könnte. Was die streitigen Dienste betrifft, so haben wir nichtswider das von Ihnen gewählte Auskunftsmittel zu erinnern, wir verlassen uns darauf,daß Sie auch hicrinnen unser Interesse so viel als möglich befördern werden.
Wegen der Dauer der Pachtzeit wünschen wir allerdings, daß sie so kurz als möglichsei, weil das zu erwartende Pachtgeld doch nicht bedeutend sein wird, doch möchte derZeitraum von vier Jahren für die Pachtzeit der kürzeste sein; weil ich aus dem vorigenPacht-Kontrakt ersehe, daß auf. den Betrieb der Feld-Wirthschaft in vier Arten Rücksicht