— 235 —
Von vorstehenden gezahlten 1681 st. 15 Gr., die nur bis Neujahr 1726an meinen sel. Herrn Bruder, den fürstl. dillenburg. Ober-JägermeisterKarl von Ebcvsteitt zu zahlen schuldig gewesene 1656 abgezogen, habe ichzu Endes Unterschriebener zu viel gezahlt 31 fl. 15 Gr., welche 31 fl. 15 Gr.als eine von meinem sel. Herrn Bruder zurückgelassene Schuld anzusehen istund von denen sämtl. Erben durch ihren Herrn Vormund von deren Intrncksnbezahlt werden müssen.
Berechnung mit meinem Vetter, den Hrn. Fähndrich Karl VlNt Ebersteinwegen der 300 fl. Lehnstamms-Jnteressen, wovon derselbe von Neujahr1726 zu seinem dritten Teil haben soll:
50 fl. von Neujahr 1726 bis Johanni 1726,
1400 „ von Johanni 1727 bis mit Johanni 1740,
Lumma 1450 fl., und empfangen hat:
den 31. Xdris 1735 laut Quittung? 56 fl. 3 Gr.
„ S- „ 1737 ,, „ 160 „ — „
llrmo 1740 von dem Herrn Gstafen vor mich der Hr.
Fäh ndrich erhalten - - 114 „ 6 „
Lumina 331 fl. 9 Gr.Diese 331 fl. 9 Gr. von der vorstehenden Lumma als 1450 fl. abgezogen,behält der Hr. Fähndrich zu fordern 1118 fl- 12 Gr.
Nachdeme ich heut clato mit meinem geliebtesten Vetter Herrn Karl V0ttEberstein, königl. preuß. kurfürstl. brandenb. Fähndrich von den Dragonern,mich wegen seines auf meinem von seinem sel. Vater, auch Herrn Karl vonEberstein, den 27. llan. (24. Juni) 1720 erkauften Gut Horla haftendenLehnstammes, den er zum dritten Teil jährlich von Neujahr 1726 an mit100 fl. Meißn. oder 87 Thlr. 12 Gr. zu genießen hat, welches 1450 fl. bisJohanni 1740 ausmacht, wie obsteht, berechnet und zum Grund aus folgender-maßen verglichen: 1) Weilen sich gefunden, daß ich ihme darauf nur 331 fl.9 Gr. mal. einhundert Thaler, so ihm mein Herr Bruder, der Graf vor michden ... . 1740 geschickt, bezahlt habe, einfolglich ich noch einhundert achtzehenGülden 12 Gr. ihme restlos; 2) so habe ihme hiebet anheut weitere zweihundertachtzehen Gülden 12 Gr. baar darauf bezahlet, also daß ihme deshalber bisund mit gedachtem Johanni 1740 mehr nicht als neunhundert Gülden rückständigverbleibe; 3) wie ich dieses von solcher Zeit an als ein zinsbares Kapitalagnosoirs, als verspreche; 4) hierdurch sab bypotllsea. bonorum, und zwarspsoialissims seines väterlichen wiederkäuflichen Gutes Horla, obenbenanntemmeinen Herrn Vetter Karl Von Ebcrsteitt nicht allein das Kapital der 900 fl.ehrlich und redlich in gangbaren giebigen Münzsorten baar zu verschaffen, sondernauch 5) bis zur völligen Bezahlung mit 5 p. (lsnto zu verintsrsssieren.6) Haben wir uns beiderseits dahin verglichen, daß, weil die Abführung solcherjährl. 100 fl. nicht allezeit assurat geschehen, ich gedachtem meinem HerrnVetter deshalber noch besonders überhaupt einhundert fünfzig Meißn. Güldengeben sollen, welche ihm auch wirklich baar hiermit bezahlt habe. 7) Gleichwienunmehr benannter mein Herr Vetter dahingegen aller weitern Ansprüche solches-wegen auf das feierlichste, rechtsbeständigste und rechtserforderlichste sich auf ewigwohlbedächtig ergiebet (im Entwürfe steht begiebt). 8) Also hat er auch überdiese ihm diesfalls überhaupt bezahlten 150 fl. sowohl, als über die abschläglichder jährlichen 100 fl. ihme ckato ebenmäßig baar erlegten 218 fl. 12 Gr. aufdas rechtkräftigste unter ausdrücklicher rsmmoiation der Ausflucht non rmmeratasvst nou nossptas peounias sotsimitsr guittiret, ich aber 9) ausdrücklich ver-heißen, ihme nicht allein mit Abtrag des Kapitals auf die verglichenen Terminetreulich inne zu halten, sondern auch 10) die surrsntön jährl. 100 fl. von Jo-