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hanni 1740 an richtig abzuzahlen und mit dem Johanni 1741 von neuemgefälligen 100 fl. solcher Zeit den richtigen Anfang zu machen und damit treulichvon Jahren zu Jahren zu oontiuuiren, alles treulich sonder Gefährde. Iltensund schließlichen sind beiderseits rssp, Herrn Vettern mit vorstehend-obiger Be-rechnung von Johanni 1720 bis dahin 1740 wohl zufrieden, rsuurnziren daheroallen An- und Zusprächen, so dieser Rechnung zuwider laufen möchten, vor sichund ihre Nachfolger in beständigster Rechtsform auf ewig mit nochmaliger Ver-sprechung, daß ich der Hof- und Jägermeister sowohl den Rückstand dererneunhundert Gülden Kapital euva Intsrssss von Johanni 1740 auf ge-setzte und veraaeorckirte Termine nicht nur jedesmalen richtig bezahlen, sondernauch die meinem Herrn Vettern jährl, einhundert Gülden Lehustamms-In-tgrosso allzeit Johanni richtig abführen will. Wogegen ich, der Fähndrich,nachdem ich mein Liftes Jahr passiret und meine Niigoieunitueterlanget, diese Rechnung nochmalen aaesptirs und wegen der darinnen gezahlt-benannten Gelder meinem hochgeehrtesten Herrn Olloiva hiermit nochmalen aufdas rechtbeständigste guittire.
Urkundlich ist dieses in äuplo ausgefertigt und zu mehrerer Festhaltung vonbeiderseits Herrn LoutrsReutsu eigenhändig unterschrieben und mit ihrem ange-bornen Petschaft bekräftiget, wovon ein jeder ein Lxsiupiar zu sich genommen.So geschehen Herzogen Rötha (Harzgerode), den 18. Aartii Z.o. 1741.
(U. S.) August Christian Wilhelm von Eberstein.
(U. 3.) Carl von Eberstcin.
HL. Unter dem von dem Grafen Ernst v. Eberstein gefertigten Entwürfe steht: „Wannvorstehende Lrrnels, wie ich glaube, so verabredet sind, so finde vor meine Personbei diesem Lrossvt nichts zu erinnern. Groß-Leinunqen, den 15. Närs 1741.G. H. Hilgard."
Der damalige Lieutenant I. Karl Fr. v. Eberstein scheint in der Zeitvon 1743/44 einen längern Urlaub gehabt zu haben. Wie lange sich der-selbe, nachdem der Löhnberger Prozeß am 13. Januar 1744 seinenAnfang genommen (s. S. 34), noch in Nassau aufgehalten, ist aus den mirvorliegenden Akten nicht ersichtlich; ein Vierteljahr später aber war er inGroß-Leinungen, wo er dem Grafen Ernst v. Eberstein folgendeQuittungen ausstellte.
Nachdem aus unsers gnädigen Herrn Oheims, Herrn Ernst Friedrich desheil. röm. Reichs Grafen von Eberstein geführten und von dem Tode unserssel. Herrn Vaters, des Nassau-dillenburgischen Ober-Jägermeisters Hrn.Karl's von Eberstein, an bis und mit Ostern 1744 übergebenen VoriNNttd-schafts-Rechnung, welche sowohl vor mich als in Vollmacht meiner FrauSchwester, der Frau von Aussein in alle und jeden Posten der Einnahmeund Ausgabe, auch Lslaulo richtig befunden habe und vor mich und sie aguosaire,sich ergeben, daß zu völliger Laläirung solcher Rechnung noch 101 Thlr. 5 Gr.2/? H heraus zu geben gewesen, und ich davon sowohl vor mich mein h? Teil*)
5) Außer den vier Kindern IrEhe waren noch drei 2r Ehe da. über seine Kinderhat der Ober-Jägermeister Karl v. Eberstein selbst aufgezeichnet: „Erster Ehe1) Charlotte Johannctta Sophia, geboren 1714 den 22. Mai, 2) Amalia Hen riettaElisabetha, geb. 1717 den 8. Nortis, 3) Wilhelm Karl, geb. 1718 den 29. April,gestorben den 6. Lsa. 1718, 4) Johann Karl Friederich, geb. 1719 den 4. Mai,5) Fricderika Christina Sophia Charlotta, geb. 1720 den 19 cknnij. Den 17. 9br.1720 ist die Frau Mutter gestorben. Zweiter Ehe: 1) Wilhelm, geb. 1722 den23. 7br., welcher gestorben, 2) Dorothea Agatha Henrietta, geb. 1723 den3.Lso."
Diese Aufzeichnung ist also geschehen vor der Geburt von Karl Christian undLudwig Ernst Karl (vgl. Nachtr. v. 1879, S. 132). Die Tochter 2r Ehe D. A. H.verheirathete sich 1744 mit dem Rittmeister vonWeudt unter den „Hanebergischen Truppen."