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mir Nachricht davon zu geben, ob was und wie der König anhero, auch anwen die Sache rsooininsnäiret.
Die ullairs mit Ew. Hochwohlgeb. Fr. Schwester der von Bussen wegendes Guts zum Eichen betr. ist so geartet, daß dieselbe den Verkauf schwer-lich werden rsckrsssiren können, es sei denn, daß Dieselben eine gar zustarke Passion des wahren Werths beweisen könnten. Hätten Dieselbenaber vor dem 25. Jahr, auch allenfalls annoch vor dem 29ten Dero Alters dasGut wegen des Verlusts am Kaufprstio wieder haben wollen, so hätte manIhnen leicht xsr rsstitntionsin in integrum wieder dazu helfen können. Nunaber sind Sie längstens majorenn und haben bei Ihren mannbarenJahren auch stillschweigend deu Verkauf bekräftiget, dahero kein Mittel außerobiges übrig bleibet. Ich vermuthe doch, Dero Fr. Schwester wird einen ordent-lichen Kaufbrief haben, womit dieselbe den beschehenen Verkauf beweisen kann.
28. Febr. 1756. Ohnlängst habe annoch durch einen schriftl. rsosss vor-gestellt, daß man doch auch darauf höchstrichterl. Achtung sventualitsr nehmenund allenfalls die Fr. Rath Wahlin in die 5000 fl. mit bisherigen Zinsenooncksinniren möchte, welche deren Vater, der Or. von Unlieb, an Dero Hrn.Vater, als keinem üübringischen Erben, somit unrechtmäßig bezahlet hatund daher die nochmalige Zahlung allenfalls zu thun oblieget.
19. Febr. 1757. Ew. Hochw. Hochgen. vom 25. Inn. habe nach einer14tägigen Abwesenheit in eben der Erbschaftsangelegenheit Dero Herrn Bruderszu Hause vorgefunden. Ich ohnverhalte darauf in gehorsamster Rückantwort,wie ich in Dero Sache bereits zu Anfang vorigen Jahrs einen svsntualsn schriftl.Ueesss übergeben und darin vorgestellt habe, daß, wann man, wie doch nichtzu vermuthen und zu glauben wäre, das Gut Löhnberg nach Absterben desHrn. v. LnbrinZs pro lsuciv st gnicksin apsrto absolute gehalten werdenwollte, doch auf solchen sventusllsn easnin Ew. Hochw. jene 5000 fl., so derabgelebte Dr. von Unlieb der IZübringischen Erbschaft wegen an Dero HerrnVater, welcher doch bekanntl. kein Erbe gewesen, incksbits bezahlet, wieder er-setzet werden müssen. Hierauf hat Hr. 0r. v. Zlvirlsin Zeit zu Einbringungseiner Handlung gebeten, und da ich auch jene aetori -Urtel, welche Ew. Hochw.nur abschriftl. angeschlossen, sxtrabiret, so hat er gleichwohl darauf nicht dasmindeste versetzen können, sondern hat nur in verschiedenen mündlichen rsossssnsiinplioitsr oontraäieiret und subrnittiret, welche Submission angenommen undsomit sölchemnach die Sache wieder seit dem abgewichenen Monat üannar zuräseision parat lieget und das EubM'tel solioitiret werden muß, sobald nurnoch den letztern ggthlg. rsesss, welches künftige Woche geschehen wird, beant-wortet habe. Die Betreibung werde mir demnach soviel in meinen Kräften an-gelegen sein lassen zc. Der Hr. Ober-Stallmeister von Ungar zu Dillen-burg hat ohnlängst die Fräulein Bussen geheirathet. Übrigens bekömmtDero Herr Bruder von seiner großväterl. Verlassenschaft anjetzo baarohngefähr 3000 fl. oder etwas darüber und 2300 fl. bleiben bei fürstl.Kammer stehen bis zum Tode der Fr. Generalin von UoÄsnbanssn, nachwelchem er diese auch bekommt. Was er endlich annoch durch proosss er-langet, da ihme vom Mobiliar und sonstigem Vermögen, auch Nutzungen desGuts nichts gütlich verabreichet werden wollen, stehet dahin.
19. Juli 1765. Alles menschenmöglichen Betriebs w. ohnbetrachtet, habedie Urteil in Dero Sache noch nicht, sondern nur von Zeit zu Zeit Beförderungs-Zusicherungen erhalten. Ich weiß daher kein besseres Mittel, als daß Ew. Hochw.nach der Anlage ein Memorial an Jhro Majestät de» König erlassen undAllerhöchst Dieselbe in Betracht der schon so lange gedauerten Sache bitten, anden Frhrn. V. Urumer, welcher seit kurzem die Preußische Asssssorat-Stelle