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dieses Jahr die Urtel um so mehr heraus zu bringen, als die aatnnicht sonderlich weitläufig und der Herr also damit desto ehender fertigwerden kann :c, Sonsten wird vielleicht Ew. Hochwohlgeb. bereits bekannt sein,daß das von (juvinlieiinische Testament, ausfindig gemacht. Solches ist anno1739 bereits bei hiesig. Kaiserl. Kammergericht cisponiret worden und noch ver-schlossen dahier vorhanden, bei welchem Umstände eine Litation all vicksnäuoapuklieari Namens Dero Herrn Stiefbruders*) sxtralüret und da tsrminus zumErscheinen künftige Woche einfällt, so wird sich nach erfolgter pubiioation desTestaments ergeben, was zum kavsur Dero Hrn. Stiefbruders darin äispo-niret worden.
13. Uni't. 1755. Was Ew. Hochwohlgeb. Sache nun anlanget, so bin voreinigen Tagen annoch bei dem Herrn Ueksrsntsn im Hause gewesen und habesolche angelegentlich zur Beförderung rseommsnckiret. Dieser Herr sagte mir :c.,wie es ohnmöglich seie, da er gegenwärtig über wichtigen Sachen begriffen, unserevor Ostern zu beendigen, so sollte es nach Ostern geschehen und wollte er sichalsdann an die Arbeit machen :c. — Dero Hrn. Bruders Angelegenheit:c. betr.,so habe die Ehre, eopiam testamsnti hier anzulegen. Die Umstände bestehendarin, daß die Erben, des testamsnts ohnangesehen, das Gut an Dillenburgvor die ao.ooräierte 67900 fl., worauf sie bereits vorher 7000 fl. geschossen be-kommen, überlassen wollen und kommt es dabei auf Dero Hrn. Bruders evnseusan, wiewohl der von (Zutsnd ergische Tochtermann, Hr. Usnsral vonIVilelcsnstsin zu Mainz, welcher vorher uxorio nomine in den Verkauf oon-sentiret, nunmehro dagegen ist und bereits ein Nanäat cks non alienanäis bonisllckeieommissi onsre gravatis dahier sxtradiren und seinen Miterben insinuirenlassen; doch wie ich vernehme, macht man zu Dillenburg nichts daraus, son-dern richtet sich vielmehr nach Dero Hrn. Bruder und dessen Absichten. Meinohnvorgreiflicher Rath ginge allenfalls dahin, in den Verkauf zu eonsentiren undsich einer verdrießlichen Gemeinschaft zu entübrigen, auch etwas vor dashiernächstige Anteil an der k dockend an sischen Hälft zu nehmen und dieseLapitada anzulegen, woher allemal mehr Nutzen zu hoffen sein dürfte, wenigstensist man eigen Herr darüber und kann solches so gut als möglich anwenden :c.Schließ!, will ich Ew. Hochwohlgeb. herzlich gerne mit einer Nachricht wegen derIhnen aufgerechneten Kosten in dem L.eiediuann'schen Uroesss an Händengehen, wann Dieselbe mir nur Gelegenheit an Hand geben, wie und wo? solcheErkundigung am füglichsten geschehen könne, da mir von diesem Uroeess nichtsbekannt ist.
26. Der. 1755. Ich habe bisher selbsten sehr bedauert, daß noch nicht soglücklich sein können, in Ew. Hochwohlgeb. Sache ein Urtel zu erhalten :c.Viele, die das Glück und besondere rseommanckstionen haben, kommen geschwinddurch, viele im Gegenteil proesssiren ihre Lebenszeit und lassen öfters ihrenKindern das Ende. Ew. Hochwohlgeb. habe ein spseism kaeti, so kurz als mög-lich gewesen, begriffen, auch ein Schreiben entworfen, welche beide Stücke hierangehen und an des Königs Mnjrstnt befördert werden können, vielleicht hilftDero Allerhöchste rseommsnckation desto geschwinder. Dieselben belieben
*) Vgl. v. E., Gesch. S. 1183. dir. 925. Auszug aus den Akten des vormaligenReichskammergerichts in Wetzlar: 1754. dir. 222. «Tel. 180. Inning Urnst Hui-I vo»U>>er«te.in in Königsberg, Kläger gegen Obrist von Guttenberg n. General vonRodcnhausen, namens ihrer Ehefrauen geb. vo» <j»vr»I>oi»i in Äiainz rssx. Lan-gendernbach, Gestattung der Publikation des Testaments des llvinrivb Lrimt, vo»<juol'»Ii«>ii», des Großvaters des Klägers, beklagte Regulierung seines Nachlassesnach dein Inhalte desselben und Inhibition des von den Verklagten intendierten Verkaufsdes Hauses und Gutes Langendernbach an die fürstl. nassauische Rentkammer betr.