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Folge 4 (1883)
Entstehung
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P, S- Hr, vr. Steuber ist noch zu Wetzlar. P. S, Alleweil erfahredurch einen guten Freund, daß von hochfürstl, Kanzlei das EbersteinischeHaus an das Rathhaus ist angeschlagen worden.

Unterthänigste Vorstellung und Bitte mein des lioturii Nivteriolis in Dillcnb. tat.»01». x. Herrn Grafen von Hachenburg rc. u. Rath Reichmann in Dillenb. nebstAnlage Sud Uo. l.

Durchlauchtigster Fürst :c. Daß Ew. hfl. Dchl. wichtigere atkairs ich durch dieseunterthste. Supplikation verstöre, ein solches bitte mir in Ungnaden nicht zu vermerken,in welcher Hoffnung ich auch um damehr lebe, weilen Dieselbe mich den 15. März 1726zum Vormund über die Ebcrsteinische Kinder erster Ehe gnädigst vereiden lassen,mir auch letzthin die große Gnade erzeiget, daß, wann in dieser meiner PflegbefohlcnenNamen etwas unterthst. vorzustellen hätte, solches schriftl. an Ew. hfl. Dchl. einsenden sollte,die auch als hoher Vormund pro llnsbibia Helsen und gegen die Billigkeit die armenWaisen nicht supprimieren lassen wollten. Derowegcn wird mir niemand verübeln, wannmeinen so theuer geleisteten Pflichten gemäß ein und anderes unterthst. remonstriere.

Es ist l) zur gnüge bekannt, wie das freiadeligc Gut Eichen vom sel. Hrn.Ober-Stallmeister von Büring gekauft, und nach seinem Tod der sel. Hr. Ober-Jäger-meister von Eberstein uxorls nomine diese Erbschaft angetreten hat, wie ein solchesvroboooiiuin Oanosllarias vom 30. llan. 1720 des mehren besagen wird. Nun verstarbaber des sel. Ober-Jägermeisters v. Eberstein Frau Eheliebste, eine geborneBüringcn, einige Jahre nach dieser Erbschaft; er, Hr. v. Ebcrstcin, aber heiratheteeine von Quernheim, welche beide Ehegatten dann den 31. Narbig 1723 von Jhrohochgräfl. Vxo. Herrn Grafen von Hachenburg ein Kapital uffnehmen, in solilluinsich odÜAabions verschreiben und das ganze frciadclige Gut Eichen onin axxsrbinsnbiisHrn. Grafen von Hachenburg dargegen verpfänden.

Da nun Jhro hochgräfl. lüxo. Hr. Graf von Hachenburg 2) sähe, daß der sel. Hr.Ober-Jägermeister von Gberstcin gestorben und ziemliche Schulden hinterließe, so daß erbefürchtete, sein Kapital nebst Interesse möchten schaden leiden, dcrowegen aobionirbs dieser3) den 20. März 1727 meine Pflegbefohlcnen und die Frau vslnbrix, nämlich Frau vonEberstein und geborne v. Quernheim, welches xrollnob denen Vormündern sowohl, alsFrau vsbibrioin sub tsrm. 6 Wochen zu zahlen, oder was dargegen einzuwenden kom-municieret wurde. Weilen nun die Vormündere deren Ebersteinischcn Kindern erster Ehedas Licht nicht scheuten, so kamen solche 4) llnsbo bsnapors mit ihren Vxospbionidnsein und zeigten autoritabs guris, daß der sel. Hr. Ober-Jägermeister von Eberstein keinvsrss des freiadeligen Guts Eichen, sondern bloßer nsnkrnobnarins gewesen, einfolgl.dieses Gut nicht verschreiben oder verpfänden können xsr .... Anstatt nun u. 5) daßJhro hochgräfl. Vxo. von Hachenburg diese Sache xsr viarn orllinariain treiben, mitihren rspliois cinkommcn und ein Urteil abwarten sollen, so geschiehst dieses nicht, viel-mehr suchet solcher bald sich selbst, bald xor viarn aiiarn in die Possession zu setzen. Weilenaber Gott als ein Vater der Waisen dieses verhütete, so bin aber 6) gestern xor sxxrsssninaus dem Grund Burbach von Frau von Büring berichtet worden, daß Ew. hfl. Dchl. nach-gesetzte Kanzlei diesen Hrn. Orslliborsin in die Trumbach ische Hauberge, so anitzoohndisputierlich zum freiadeligcn Gut Eichen gehören, immitticrcn wollten u. dcshalbcnorllrss an Hrn. Vogt Müllern erteilet wären, die Haubcrgc an den Meistbietenden zuverkaufen oder schätzen zu lassen und das Geld nach Hachenburg uff Abschlag des Hrn.Grafen hochgräfl. Vxo. Forderung zu zahlen; ingleichen u. 7) daß wegen einer gewissenForderung vom Jud Speier von Frankfurt, welche an Hrn. Rath Rc'ichmann cedierct,auch Güter weggeschätzet werden sollten.

Wann aber nun Durchlchstr. Fürst ?c. ich als Vormund dieser Waisenkinder vorzu-stellen verpflichtet bin und :c. anzeigen muß, daß 3) Hr. Graf von Hachenburg keineswegsin die von dem sel. Hrn. Ober-Jägermeister von Eberstein den 6. ^.prii 1723 von Ew.hfl. Dchl. in Gott ruhenden Hrn. Brüdern vor 725 Rthlr. 28 aib. gekauften und vormalenTrumbachisch gewesenen Hauberge immittieret werden könne, angesehen u. 9) dieserein bloßer Kreditor sowohl als andere sind, der seine Ordnung u. Klassifikation wie dergeringste abwarten muß, dies Verfahren aber 10) in xrasgnllioruin pnpillorurn rnsornrnü. übrigen Kreditoren gereicht, dann 11) zur gnügcn bekannt, daß meine Pflegbefohlcnenkeine Erben ihres Vaters sel. sind, auch diese von ihrem sel. Vater gekauften Haubcrgegern fahren lassen würden, wann ihnen erst 12) der snb n. 1 angebogene Oos all 1000 Thbr.nebst noch andern crweisl. u. Vobis iooo all 2000 fl. mitgegebenem Silbergeschirr resti-tuieret wären, diese aber rabions Vobis w. Hrn. Grafen von Hachenburg weit vorgehen, wie sagetvonsb. Hass. v. 1. O. 14 K 11: nain vos in llurs bain privilsZiaba ssb, daßein Weib auch allen andern Orsllitorilzus stüarn öxxrsssurn ll^pobllsoain an-bsriorsin llabsnlibus Präserieret werden muß :c.