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Folge 4 (1883)
Entstehung
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Rechnung gelegen, worab gdst. zu ersehen, wie es mit dem kleinen Rest stehet.Da nun die Hrn. Reich männer wegen 20V Thlr., so liquidiert sind, auch Gütervon denen Eichen wegschätzen lassen wollen, so könnte man solche mit diesemGeld kontentieren. Ob ich mich auch schon hier und dar sehr bemühet, 3000 fl.uffzubringen, damit man die vom Hrn. Lsllram und Gotteshaus zu Atten-dorn weggeschätzte Gütere wieder einlösen könnte, so ist aber in hiesiger Gegenddas Geld nicht zu haben. Ich empfehle mich unterthst. und bleibe Ew. hoch-gräfl. Lxo. unterthster. Diener Dicterich.

Dillenburg 22. Dec. 1723.

Schreiben des Grafen v. Eberstein an den Notar Dietrich zuDillenburg ä. ä. Mainz, den 6. Januar 1729.

Des Herrn Xotarii an mich erlassene beide Schreiben äs äato 21. n.22. Des. 1728 habe zusamt dem eingelegten Pachtkontrakt über die Eichen, in-gleichen der Rechnung erhalten. Nachdem es nun wegen der Leihe oder Ver-pachtung rc. nicht weiter zu bringen, so habe den Pachtkontrakt unterschrieben,welcher hiebet zurückfolget. Ich übergebe aber Ihnen und Herrn Doktor Steubernalle Bedenklichkeit darob, daß der eine Bruder nichts im Vermögen, mit demandern wohlangesessenen Bruder dergestalt in Richtigkeit, und wann es nöthig,durch spssmis üäöisussion und Kaution zu setzen, daß die armen Unmündigennicht wiederum gefährdet werden; wie dann der Herr Xotarius dahin sehen wird,daß der Theiß auf alle ersinnliche Art und Weise zu Ersetzung des Schadensgebracht werde.

Was die Rechnung anbetrifft, kann ich demselben nicht verdenken, lebens-und sterbenshalben in Richtigkeit sein zu wollen, alleine Er kann auch mich nichtverdenken, daß ich mit der Dillenburgischen Kammer deshalben keine Einlassunggestatte. Ich will hoffen, es wird bis zu meiner nächsten Hinkunft damit an-stehen können, sodann es leichte in Richtigkeit zu stellen, dann es doch auf michalleine ankommt.

Die übersandte Rechnung wegen der restierenden 200 Thlr. hat allerdings ihreRichtigkeit, wie ich niemalen in Abrede gewesen, alleine es kommt auf die Zu-rückhabung des Wechsels an, welcherhalben mir von den Kindern zweiter EheNachwehen gemacht werden könnten, nichtsdestoweniger aber will ich doch auchdieserwegen bei meiner Hinkunft Richtigkeit zu treffen suchen. Der Herr Xotariusschicke mir doch Abschrift von der dem Stich gegebenen Assignation nach Sachsenund schreibe mir die eigentl. Lumnm, welche seinerzeit bezahlet worden sein muß.

Die Reparaturen betreffend, weiß ich dazu keinen andern Rath, als daß diePachters das Macherlohn und Materialien bezahlen und es an der Miethe ab-rechnen. Es muß aber durch Ihn und Herrn Doktor Steubern veraccordiertwerden. An die Burg oder mittelrheinischen Kreis habe ich wegen derEichen 14 fl. 14 Xr. bezahlet.

Mainz, den 6. üan. 1729.

Dietrich berichtet dem Grafen v. Eberstein: n) am 16. März 1729:

Hochgeborner Reichsgras :c.! Ich zweifle nicht, daß an Ew. hochgräfl. Lxs.den 1. März a. o. abgelassenes Schreiben wird richtig eingegangen sein. Jndemesich nun gestern etwas neues wieder zugetragen, weshalben ich bei Koro nostrohöchst. Dchl. suppiisanäo einkommen bin, wovon die Abschrift beigehet, habe aberäato keine Resolution erhalten. Ich zweifele nicht, Ew. höchst, llxo. werden mitdem Geld zu helfen suchen, damit das Gut erhalten möge. Der ich bleibe Ew.hochgräfl. Lxo. unterthstr. Diener Dieterich.

Dillenburg, den 16. März 1729-