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Folge 4 (1883)
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Wann es nun Unßeres HochgeEhrtesten Herrn Lnpillen dem Natrioulnr -Fußnach daran 14 fl, 14 Xr. sage VierZehen Gulden 14 Xr. ertraget und solchesiZrmntuin in nächstkünfftigcm Monath illnrtio zur Ritter Lassa ohnfehlbahr zuentrichten seyn wird;

Als wollen Wir auch dessen behörige Einlieffer- und Bezahlung hierdurchUnserer Obliegenheit nach gebührend erinnert und Uns im übrigen allerseits demSchutz des Allerhöchsten bestens empfohlen haben. Geben zur Kayserl. und desHeil. Reichs Burg Friedberg den 20. 0«zoomllr. Xnno 1726.

Unßers HochgeEhrtesten HerrnDienstbereitwilligeHauptlimini, Rath und Ausschuß der ohninittelbarenFreheu Reichs Ritterschafft des Mittel-RheinischenCrehses diesseit Rheins in der Wetterau und zuge-hörigen Orten.

Dem Hochgebohrnen Grasten undt Herrn, Herrn Ernst Friederich, desHcyl. Rom. Reichs Graffen von Eberst ein, Königl. Polnischen, wieauch Churfürstl. Sächsischen Gesandten zc. Unherm HochgeEhrtesten HerrnIrsmeo.

Die Länderei des Eichengutes wird am 26. Okt. 1728 an Philipp undAnna Sauer vom 1. Dec. 1728 an auf sechs Jahre verpachtet.

Kund ic. seie hiermit :c., daß heut untengesetzten dato zwischen dem Hrn.vootorLteuksr, als Bevollmächtigten von Jhro hochgräfl. llxasllöim demHrn. Reichsgrafen von Eberstein, und dem Hrn. Xotario und Xclvoeaworck. Distsrioll, als Bevollmächtigten von der Frau Wittib von Büring,Verpächtern an einem, sodann Ullilipp Lauern und dessen Ehefrauen AnnaKatharinen als Pachtern am andern Teil, jedoch unter ausdrückt, reservierterGenehmhaltnng Jhro hochgräfl. Cxesll. des Herrn Grafen von Eberstein,als hohen Vormunds und der :c. Frauen von Büring als Vormünderin desHerrn Ober-Jägermeisters von Eberstein sel. nachgelassener vier Kinder ersterEhe ein aufrichtiger Pacht-Kontrakt :c. geschlossen worden folgendergestalt:

Es verpachten nämlich obermeldter Herr Vormund und Frau Vormünderindenen Philipps und Gerhard Sau er n und dessen Ehefrauen vom 1. Xdrisdieses jetzt laufenden 1728. Jahrs anzurechnen auf Sechs nacheinanderfolgendeJahre das freiadelige Rittergut Eichenau darzu gehörigen Äckern, Wiesen,Mühle, Hofhaus, Scheuer, Boden und Ställen mit darauf befindlicher Fütterungan Heu, Grummet und Stroh, die gedungenen Äcker samt vierzigvier MestenWinter-Aussaat Korn, und versprechen Pachters, die ihnen ausgestellten vierzig-vier Mesten Saatkorn im Feld bei Endigung deren 6 Pachtjahren wieder richtigzu liefern.

Die Hofrenten, Hanberge, Waldungen, Jagden und Mästung,wie auch das adelige Wohnhaus, sämtliche Weiher, samt der freiadeligenHütten und Hammer zu Heller sind nicht in diesem Kontrakt mitbegriffen,sondern verbleiben denen Ebersteinischen Kindern erster Ehe und denenHerrn Vormündern so lang zu ihrer Disposition, bis sie selbige an andere vor-lehnen werden.

2. Wird denen Pachtern versprochen, das nothdürftige Brandholz durch denFörster anweisen zu lassen, und wann eine gute Heuernte ist, so sollen denenPachtern nach Endignng der kontrahierten 6 Jahre vier Wagen Heu und zweiWagen Grummet ohnentgeltlich abgefolget werden.

Dagegen verspricht der Philipp und Gerhard Sauer und deren Ehe-frauen, ein jedes als Hauptschuldner und Zahler der ganzen Suinin vor sichund ihre Erben erstlich, jährlich und jedes Jahr besonders einhundert und