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und das Vieh so weit verkauft hätte, daß er seinen Ackerbau nicht bestreitenkönnte; 2) hielte die Frau von Büring Ziegenvieh, wodurch die Obstbäumesehr ruiniert würden; 3) so würde die Fräulein in denen Eichen sehrmiserabel von der Frau von Büring w. in Essen und Kleidung ge-halten und oft mit Schlägen traktieret, derowegen ihme, Lütsch, die Fräu-lein vor etlichen Tagen die Hände gedrücket w, und um Gottes Willen ihngebeten, dies Jhro hochgräfl. Exc. Herrn Grafen von Eberstein bekannt zumachen, damit sie aus denen Eichen erlöset würde.
Schreiben des Grafen von Eberstein an das reichsritterschaftliche Direk-torium zu Fried berg ck. ck. Mainz, 5. Juni 1728.
Reichsfreie, Hoch- und Wohlgeborne Herren :c.! Meine Unwissenheit hatmich einen Fehler begehen machen, welchen Ew. Hoch- und Wohlgeb. um des-willen gütigst zu sxausieren belieben werden, nämlich ich habe nach dem Absterbenmeines sel. Brüdern, des fürstl. Dillenburgischen Ober-Jägermeisters Karl'sFreiherrn von Eber st ein, wodurch mir die natürl. und legitim s Intel seinerhinterlassenen unmündigen Kinder erster und zweiter Ehe zugefallen, bei Denen-selben die tutorische Bestätigung nicht gesuchet, daß also vorsetzt annoch hierdurchmeine hochgeehrtesten Herren aufs angelegenste will gebeten haben, mir ein for-males Tutorium diesfalls baldmöglichst ausfertigen zu lassen.
Demnächst wird nicht unbekannt sein, was dieses meines sel. Bruders Kindererster Ehe auf ihrem unter der Reichs-Ritterschaft gelegenen freiadeligenGute, die Eichen genannt, vor harte Proceduren von der fürstl. dillenburgischenRegierung, ingleichen den gräfl. Hachenburgischen Rathen und Beamten aus-gestanden, ohnerachtet man sicher gehofft, es würden solche durch die ergriffenenund reiterierten appeliationes wo nicht abgewendet, doch wenigstens sistieret wer-den. Gleichwie solches alles verhoffentlich mein Assistent, der Herr DoktorSteuber, ingleichen der Herr Notarius Dietrich von Dillenburg des mehrerenbei einer hochl. Ritterschaft angebracht haben werde, worauf mich Kürze halbenhierdurch beziehe. Gleichwie aber diese Eingriffe in die von Kaiserl. Maj. sohöchst patrooinirte Immetistät und Jurisdiktion der ohnmittelbaren Reichs-Ritterschaft, wie auch die attsntata eontra appellationss nicht alleine Denen-selben, sondern auch meinen unmündigen Neffen zu äußerstem Präjudiz gereichen,also will, um mich aller vormundschaftlichen Verantwortung zu entschütten, solchesnochmalen Ew. Hoch- und Wohlgebornen denuncieret und um Schutz, Vertretungund Remedur aufs inständigste ersuchet haben. Dagegen ich mit ganz besondererWidmung verbleibe:c. Mainz, den 5. llumi 1728-
Hauptmann, Räthe und Ausschuß der unmittelbaren freien Reichsritter-schaft des mittelrhein. Kreises zu Friedberg schreiben an den Grafenvon Eberstein zu Mainz am 20. Dec. 1728.
Hochgeborner Graf:c.! Demnach bey dem dahier letzhin gehaltenen Ritter-Raths - (lonvant unter andern auch vorgekommen und in vslibsratioa gezogenworden, welchergestalten die gewöhnliche Jährliche Ritter-Anlage zu rsguiiren undauszuschreiben sey, wobey dann auch sich aus denen abgehörten RitterschaftlichenRechnungen ergeben, wie die dem Lorpori obliegendem Schulden-Last aus vielenVerhindernüssen noch nicht getilget werden mögen, zumahlen zu Beybehaltung derRitterschaftlichen Immunitäten und Freyheiten noch immer sonderbahrer Aufwandterforderlich gewesen und noch nöthig ist. So hat man in dessen Lonsiäsrationdie Anlage vor künfftiges 1729te Jahr so leidlich als es geschehen können, re-Partiret und auszuschreiben verordnet.