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Folge 4 (1883)
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dann Ew. hochgräfl, LxosII, beständige Gnade unterthänig ausbitte. HiernächstHab gehorsamst hinterbringen sollen, was maßen ich die Nachricht erhalten, daßEw. hochgräfl. Lxooll. nicht in Mainz gegenwärtig seie, folglich ich nicht wissenkönnen, wohin die Schreiben zu addressieren, bis endlich gestern Dero unterm21. Xdris aus Aschaffenbnrg an mich gnädig erlassenes Schreiben erhalten, welchemnach so bald mit dem Rath ssoseksl wegen des tsrirnm zur Inventur ge-redet, welcher dann vermeldet, daß er nächstkünftigen Dienstag den Anfang mitdem Jnventario machen wollte. Die Verpachtung des Eicher Gutsbetreffend, so haben die Diezhölzer Pachter solche oouäitiouss verlangt, die manohnmöglich eingehen können, weilen dann sonsten niemand das Gut pachtenwollen, so hat die Fr. von Büring sich resolvieret, die alten Hofleute zubehalten, und Hab ihr auch einen Pacht-Kontrakt aufsetzen müssen. Nun Hababer vor etlichen Tagen von andern Leuten vernommen, als ob sie sich wiedergeändert und die alten Hofleute nicht behalten wollte, sondern einen andern inVorschlag hätte; kann also nicht eigentlich wissen, wie es jetzo damit stehet.Wann man mit alten Damen zu thun hat, so hat man seine Last. Wormitzu Dero beharrlichen Gnade mich gehorsamst empfehle und stets verharre Ew.hochgräfl. Lxcsll. unterthäniger Diener Steubrr.

Dillenburg, 1. lau. 1726.

1726 Januar 12. Jnventarium des Eberstein'schen Nachlasses, aufgesetztdurch den Rath und Amtmann Jeckel zu Dillenburg.

Jnventarium

aller weil, des Hochwohlgebornen Freiherrn Karl von Eberstein selig, hiesig gewese-nen hochfürstl. nassau-dillenburgischen Ober-Jägermeisters, hinterlassener Güter, aufge-richtet im Jahr 1726.

Nachdeme der Durchl. Fürst und Herr, Herr Christian Fürst zu Nassau w., mein,gnädigster Fürst :c., mir Endesbenannten gndst. anbefohlen haben, über weil, des Hochwohl-geb. Freiherrn Karl von Eberstein sel., hochfürstl. gewesenen Ober-Jägermeistershinterlassene Güter ein Jnventarium aufzurichten, und was in jeder dessen beiden Ehenacquirieret und an Schulden gemachet worden, zu separieren, wie der gndst. Befehl vonWort zu Wort lautet:

Von Gottes Gnaden Christian Fürst zu Nassau, Graf zu Katzenelnbogen, Maudenund Diez, Herr zu Beilstein zc. Wir finden unumgänglich nöthig, daß unsers abge-lebten Ober-Jägermeisters sel. sämtl. Verlassenschaft vrdentl. inventieret, und wasin jederer dessen beiden Ehen acquirieret und an Schulden gemachet worden sepa-rieret werde. Dieweilen nun anderer überhäufter Geschäfte halben niemand vonunscrn Regierungsräthen dabei sein kann, so befehlen wir unserm Rath undAmtmann Je ekeln, daß er solche Arbeit wie ehe wie besser vor die Hand nehme.Und haben die Vormünder beiderseits Kinder ihme hierunter alle Beförderungund Assistenz zu thun, damit dieses Geschäft desto eher zum Besten der Kinder undErhaltung der Richtigkeit, auch Vermeidung sonsten besorglichen Streits undGewirres zum Stand gebracht werde. Christian Mrst zu Nassau.

Dillenburg, den 28. Hovsmbr. 172S.

Als habe heute llato Samstag den 12. Tag llarr., nachdem die adel. Frau Wittibaus dem Sechs-Kind-Better Wochen getreten cm Beisein derselben und der adel. FrauWittib von Büring und ihres Assistenten, des hochedl. Herrn, Hrn. Johann HartmannStendern, beider Rechten Ooctorr, damit den Anfang gemachet, wobei dann die Frauadel. Wittib von Eberstein sowohl, als auch die von Büring nebst ihrem Hrn. Assisten-ten sich dahin vernehmen lassen, daß sie beiderseits die Erbschaft anderer Gestalten undNamens ihrer Kinder und Enkeln anzutreten nicht gemeinet wären, als orwa dsnsüciollnvoutarii, auch sich übrigens gnasvrs corax stsrrtüs. irr sxscrs aber Herr Ooctor Steuberirr xrracto gararasatr rrrarrrlsstatiorris sich reservieret und vorbehalten haben wollte.

Diesemnach hat sich an aller Vcrlassenschaft gefunden und wie dieselbe von beidenadeligen Frau Wittib manifestieret worden ist, als

an liegenden Gütern und was davor geachtet wird: