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Folge 4 (1883)
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I. Das freiadlige Rittergut Eichen.

1. An Haus und Hof.

Das adel. Rittergut zu den Eichen genannt, wobei sich befindet ein repariertes oderfast neu erbautes Wohnhaus nebst dazu von Grund neu erbauten Scheuren, Stallun-gen, Hofhaus, Brauhaus und Backhaus, auch einem aparten Bäugcn am Einfahrts-thor vor Jäger und Verwalter, oben und unten zu Hühner und Schwein-Ställenaptieret, it. eine Mahl-, Scholl- und Schlag-Mühl.

Itsin eine Eisenhütte, so noch in gutem brauchbaren Stand ist, zu Heller.

Einen Eisenhammer, der aber ckuto nicht in brauchbarem Stano ist.

2. A» Gärten.

Ein am Wohnhaus gelegener und mit einer hohen Mauer eingefaßter Lust- und Grab-garten.

Außerdem noch 4 Gärten (2 Grabgärtcn und 2 Grasgärten), welche mit Zäunen um-geben sind.

3. An Fischereien.

Ein Weiher in dem Hof nebst einem von außen eingeleiteten Springbrunnen.

Vier gleich hinter dem Haus gelegene Fischwciher nebst einem Krebs- und Gründel-Behäl-

tcrchen, von Bohlen gemacht.

Ein ziemlich großer Weiher an dem Wahlbacher Fußpfad nebst Setzgraben.

4. An Wiesen.

Neun Wiesen, welche zusammen 6700 Ruthen halten und ungefähr 100 Wagen Heujährl. tragen.

5. Ackerfeld.

Neun Ackerfelder, welche zusammen 10298 Ruthen halten.

k. Waldung.

Der Haubachswald, Bergwald, die Eichen und die Kisselbach, welche zusammen140 Morgen und 4S Ruthen halten und von dem Hause Bürbach zu den Eichen gekauftworden sind.

Zwei Stück Waldung in der Eichelhard, halten 2372 Ruthen.

dem Langen-Wald halten 6432 Rutheu.

7. An Haubergen.

Siebzehn Haustücke, welche zusammen 309 Morgen IIS Ruthen halten und von demHause Burbach zu den Eichen gekauft worden sind.

8. An versetzten Äckern, Höfen, Wiesen und Haubergen.

Deren sind noch viele bei diesem adel. Rittergut, so wieder eingelöst werden können.HL. Mehr als noch einmal so viel wie oben angegeben, war davon versetzt, oder teilszu halbem Werthe verkauft.

9. Lehengiiter und Höfe.

Diese ertragen jährlich 225 fl. baares Geld, 17 Malter Hafer und 20 Westen Korn.

10. Jagden.

Freie Hohe und Niedere Jagden und wilde Fischerei im ganzen freien Grunde voneinem Distrikt von 12 Ortschaften.

11. Schäferei nnd Biehhnts-Gerechtigkeit.

Die Hut- und Weidegangs-Gerechtigkeit erstreckt sich in soweit, daß auf die Weide ge-trieben werden können 60 Stück Rindvieh und 400 Stück Schafvieh.

II. Eine adelige

neu von Steinen aufgebaute Wohnung zu Dillcnburg nächst der Untcrpforte mit einemBrauhaus, Scheuer, Stallungen und Kutschen-Schoppen.

Dabei ist ein Lust- und Gemüsegarten, auf der einen Seite mit einer Mauerund auf der andern vom Mühlgraben umgeben, worin allerhand rare Obstbäume ange-pflanzt sind; eine Wiese.

III. Das freiadlige Gut

in Sachsen, genannt Horl, ist aber auf einen Wicderkauf an dessen Hrn. Bruder WilhelmChristian von Eberstein no. 1720 den 24. Juni auf 9 Jahr vor und um 11000 fl.Meißn., jeden fl. zu 21 Gr. verkauft und darauf sogleich 5000 fl. bezahlt worden, dieübrigen 6000 fl. sind im Lehen verblieben.