Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
177
Einzelbild herunterladen
 

177

An Stelle des Luerwald'schen Hauses ließ Karl v, E, ein anderes schönes,wohlgebautes und kostbares Haus errichten, das ihm über 10000 Thaler kostete.

Zum Ankauf der Trnmbach'schen Hauberge und der Waldungen, auchzur Bezahlung und zum Aufbau des Luerwald'schen Hauses ließ sich derOber-Jägermeister v. E. nicht nur von seinem Schwiegervater Heinrich Ernstvon Quernheim auf Laugen-Dernbach die ihm in dem mit seiner Frau auf-gerichteten Ehevertrage verschriebenen 1000 Thlr. am 10. Sept. 1722 aus-zahlen, sondern er erborgte auch am 31. März 1723 von der Schwester desGrafen Georg Friedrich Burggrafen von Kirchberg w. zu Hachen-burg noch 4000 Thaler und setzte dagegen sein Gut Eichen zum Pfand ein:

Daß mir der hochwohlgeborne Herr Heinrich Ernst von Quernheim,m ein hochgeehrtester Herr und herzgeliebter Herr Schwiegervater, die mirin unseren mit meiner heißgeliebtsten Ehegemahlin aufgerichteten Ehe-Pakten ver-schriebenen Eintausend sage 1000 Thlr. richtig und wohl bezahlet, bekenne undquittiere dankbarlich hiermit. Geschehen Langen-Dernbach, den 10. 7br 1722.

(I-. 8.) Karl Freiherr von Eberslein.

Wir zu End eigenhändig unterschriebene Karl Freiherr von Ebersteinund Wilhelmina Charlotte v. Eberstein geborne von QuernheimUrkunden und bekennen hiermit ?c., daß w. Herr Georg Friederich Burggrafvon Kirchberg, Graf zu Sayn und Wittgenstein :c., zu Ankaufung der Trum-bachischen Hauberge und Wäldcher, auch Bezahlung und Aufbauung desLuerwaldischen Hauses und Zugehör von denen Jhro gräfl. Schwestern zustehen-den und von Dero hochsel. Frau Mutter ihnen verschafften Fideikommißgeldernuns heut ckato :c. geliehen :c. viertausend Reichsthaler jeden zu 90 Xr.gerechnet w., immaßen wir solche Summe :c. wirklich :c. empfangen, und dannen-hero auch :c. versprechen, solches Kapital so lang solches bei uns stehen wird,alljährlich auf den Tag dieser ausgestellten Obligation :c. mit 5 von hundertrichtig zu verzinsen und dieselbe :c. nacher Hachenburg zu liefern, ingleichendas Kapital selbst nach vorheriger w. Aufkündigung (welche jedem Teil dergestaltvorbehalten bleibt, daß die Bezahlung binnen einem halben Jahre von Zeitbeschehener Loskündigung geschehen sollte) in w. unsers Herrn tlrsckitoris w. Ge-wahrsam :c. hinwieder zu zahlen :c., und zwar bei Verpfändung aller unsererbeiderseitigen jetziger und künftiger zc. Hab und Güter, insbesondere aber meines,des obbenannten Oskitoris, frei und erbeigenthüml. im freien Grund gelege-nen Guts, in den Eichen genannt, mit allem :c. Zubehör, auch dazu gehörigenRenten, Zinsgütern, Höfen und der Hütten zu Heller dergestalt, daß im Fallwir auf obbestimmte Zeiten an Zahlung der fälligen Zinsen oder Wiedererlegungdes losgekündigten Kapitals säumig sein würden, hochged. unser Herr Kreditorodann guten Fug, Recht und Macht haben solle, entweder unsere generali terobverschriebenen Hab und Güter, oder insbesondere das :c. Gut in den Eicheneinzunehmen, dessen Einkünfte zu erheben, oder auch durch wirkliche Verkauf- undAlienierung desselben Guts oder dessen Appertinentien, oder durch derselbenTaxation und Subhastation vermittelst ihrer eigenen Gerichte, denen solches ohneKonkurrenz der nassau-dillenburg. Mitherrschaft hiermit zugestanden sein soll, aufselbstgefällige Weise, sowohl ratious des Kapitals, als etwa davon rückständigenZinsen :c. sich w. bezahlt zu machen w. So geschehen Hachenburg, den 31. Nartü 1723.

(I,. 8.) Karl Freiherr v. Cbcrstein.

(4>. 8.) Wilhelmina Charlotta ». Oberstem, geborne v. Auernheim.

Christian v. Geusa» als Zeuge.

W. H. Grund gua tsstis.

Joh. Chr. Neuhoss, Notar, (laesar. jur. ut tost, reguisitus.