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Folge 4 (1883)
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der darauf befindlichen adeligen Freiheit für 1500 Thlr., welche 3 Grund-stücke der Fürst erst i. I. 1718 von dem Herrn von Luerwald käuflicherworben hatte. .

V- G- G- Wilhelm Fürst zu Nassau ?c. bekennen hiermit ?c., daß wir:c. nachfolgenden :c, Kaufkontrakt :c, geschlossen haben. Nämlichen Wir verkaufenw. in Kraft dieses Briefs Unserm Ober-Jägermeister :c. Karl von Eberstein,wie auch dessen Eheliebsten, Frauen Wilhelmina Charlotta Philippinagebornen von Quernheim vor sich ihre Kinder und Nachkommen diejenigeBehausung, welche Wir vermöge Kaufkontrakts vom ... des 1718. Jahrsvon Hrn. von Luerwald erkaufet und an dem untersten Stadtthor nach Herbornzu gelegen, wie auch den dabei befindlichen Garten, Hofgereit nebst dem soge-nannten Ochsenwieschen an dem Wickthor nebest der Stadtmauer und Dillegelegen, und zwarn diese 3 Stück, nämlich die Hausung und nach sich ziehen-den Kirchenstühle, Garten und Wies mit der darauf befind!, adeligen Frei-heit :c. und Gerechtigkeit, wie Wir solche vermöge jetzt angeregten Luerwaldi-schen Kaufbriefs an Uns gebracht :c., vor :c. 1500 Thlr., den Thlr. zu 45 alb.gerechnet, von welcher Kaufsumme er gleich bei des Herrn von Luerwald erstererHierherkunft 900 Thlr., die übrigen 600 aber in künftiger Frankfurter Herbstmeßdieses laufenden Jahrs an Uns baar zu zahlen verspricht :c.

So geschehen Dillenburg, den 1. Mai 1722.

(I-. L.) Wilhelm F. z. N. (U. L.) Karl von Cberjlcin.

Ferner kaufte Karl v. E. am 6. April 1723 die in der Nähe von Bür-bach gelegenen Trumbach'schen Hauberge und Waldungen für 725 Thlr.28 nid. von dem Fürsten Wilhelm zu Nassau, welcher diese Grund-stücke das Jahr zuvor von dem Lieutenant von Trumbach durch Kaufan sich gebracht hatte.

V. G. G. Wilhelm Fürst zu Nassau :c. bekennen :c., daß Wir mitUnserem Ober-Jägermeister Karl von Eberstein :c. einen w. Kaufkontrakt w.geschlossen haben :c. Nämlich Wir verkaufen ihme, Unserm Ober-Jägermeister,w. diejenigen zu Burbach und sonsten gelegenen Trumbachischen Haubergeund Waldungen, welche Wir vermöge des mit dem Lieutenant von Trumbachunterm .... des abgewichenen 1722. Jahrs getroffenen Kaufkontrakts käuflichan Uns gebracht und in dem damals mitübergebenem und hierbei extraktsweiseunter Unserm Kammersiegel mit anliegendem Gnterverzeichnis specificieret undbeschrieben seind, mit eben derjenigen Qualität, Recht und Gerechtigkeit, als Wirsolche an Uns gebracht, auch bishero besessen haben, dergestalt und also, daß Wirihn, Käufern, und seine Erben nunmehro in die Possession und wirkl. Besitz auchEigenthum dieser Hauberge und Waldungen kraft dieses immittieren nüd ein-setzen w., auch ihme Käufern, vollkommene Macht und Gewalt überlassen, mitdiesen Haubergen und Waldungen eben also zu disponieren w., gleich wie Wirw. zu thun :c. befugt gewesen.

Dagegen sind Uns vor diese Trumbachische Hauberge und Waldungen vonihme, Käufern, baar und in einer Summe bezahlt worden 725 Thlr. 28 alb.,den Thlr. zu 45 alk. und den alb. zu 8 H gerechnet, welcher Kaufschilling zukontraktmäßiger Abfindung der Trumbachischen Kinder, auch Befriedigungderer am meisten privilegierten Trumbachischen Kreditoren mit verwendet werdensoll, gestalten Wir dann ihm, Käufern, dieser beschehenen Zahlung halben :c.quittieren :c., deshalben auch den gemessenen gn. Befehl an Unfern Vogt zu Bür-bach ergehen lassen werden, daß er ihme, Käufern, diese verkaufte Hauberge undWaldungen sogleich einräumen und überliefern solle :c. So geschehen

Dillenburg, den 6. April 1723. (U. L.) Wilhelm Mrst zu Nassau.