Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
173
Einzelbild herunterladen
 

eingemauerten Garten nebst einer jährt. Pension von 300 fl. Ffurtcr, Währung,welches seine eigenen Kinder voriger Ehe oder sonstige Erben der Fräul. Braut,so lange sie im Witwenstande verbleibet, entrichten sollen. Da aber 5) mehrge-dachte Fräulein Braut sich nach Absterben Hrn. Bräutigams ohne Hinterlassungeiniger Leibeserben :c. in 2. Ehe zu treten gedächte, so sollen die :c. 300 fl.Pensionsgelder nebst dem Witwensitz in dem adel. Haus Eichen cessieren :c.Hingegen

6) solle w. Fräul. Braut, so dieselbe nach Absterben Hrn. Bräutigams in2. Ehe sich begeben würde, von des Hrn. Bräutigams väterlicher ihm anererbtenVerlassenschaft und paratesten Geldern nebst ihren eingebrachten 1000 Thlrn. zuempfangen haben 1000 Thlr., welche abgedachten Hrn. Bräutigams Kinder oderErben richtig auszuzahlen verbunden sein sollen :c. Was aber 7) vermög desaufgerichteten und vom Hrn. Bräutigam übergebenen Inventarii an Mobilien undGeräthen bei Antretung dieser Ehe sich von voriger Ehe befinden, darmit hat esnach Anlaß hiesiger Landsrechten seine Bewandtnis, und soll es ebenfalls mitdenjenigen Mobilien, was w. Fräulein Braut einbringen und zeitwährender Eheerobern wird, vermög abgedachter Rechte sein Verbleiben haben; jedoch 8) behaltensich w. Bräutigam und w. Braut bevor, keineswegs durch diese Ehestiftung sichbenommen zu haben, eines dem andern kraft anderwärtiger Disposition ein meh-reres von ihrem Vermögen zu vermachen w. So geschehen Langen-Dernbach,den 25. 9dr. 1721.

sll. 3.) Karl von Eberstedt. (ll. 8.) Wiiheiminc Charlotte Philippinr

(ll. 8.) H. C. von Auernhcim. von Auernhcim.

(b,. 8.) Ernst Kart von Seckbach. (ll. 8.) A. M. v. Auernhcim

geb. v. Scctbach.(b,. 8.) Kart von Nordcck.

Wie oben erwähnt wnrde, hatte der Ober-Jägermeister v. E. sich 1719mit seinem Schwager Büring wegen Ankaufs des Gutes Eichen in der Vor-aussetzung in Unterhandlungen eingelassen, daß er aus seiner Heimath Gelderhalten würde, hatte aber von seinem Vorhaben abstehen müssen, weil erdamals das erhoffte Geld nicht bekommen konnte. Erst kurz vor Büring'sTode war es dahin gekommen, daß K. v. E. sich bereit erklärt hatte, außerdem Löhnberger Zehnten auch das Rittergut Eichen gegen Über-nahme der Büring'schen Schulden und Zahlung von jährl. 200 fl. an seineSchwiegermutter für sich und seine Gemahlin zu übernehmen. Zur teilweisenAbzahlung der Büringischen Schulden verschaffte sich Eberstein dadurch dieGeldmittel, daß er das ihm bei der brüderl. Teilung zugefallene Vorwerk undDorf Horla auf dem Harze am 24. Juni 1720 wiederkäuflich von 9 zu9 Jahren an seinen Bruder Christian auf Morungen für 11000 Mfl.verkaufte, jedoch 6000 Mfl. Lehnstamm darauf stehen ließ. Der Kauf wnrdeauf Nenhaus abgeschlossen, wo sich außer dem Verkäufer und dem Käuferauch deren Brüder Graf Ernst Friedrich, Wolf Dietrich und Anton Gottlobv. Eberstein eingefunden hatten:

Kund und zu wissen sei hiermit jedermänniglich, denen es zu wissen nöthig,daß zwischen denen beiden Herrn Brüdern von Eberstein, dem dillen-burgischen Ober-Jägermeister und Herrn August Christian Wilhelm,nachfolgender zu Recht beständiger Wiederkauf heute untengesetztem (lato abgehan-delt und beschlossen worden. Nämlich es verkauft wiederkäuflichen der hoch-