Druckschrift 
Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
171
Einzelbild herunterladen
 

171

und Schwiegermutter von Büring Gebrauch freistehen, doch müssen selbige zuvorinventiert werden. Endlich versprechen der Herr Ober-Jägermeister, Dero FrauMutter und Schwiegermutter von Büring, so lange dieselbe lebet, jährlich undjedes Jahr insbesondere 200 fl., sage 200 klaren, den klaren zu 30 alb., den alk.zu 8 H gezählet, Frankfurter Währung, und zwar jedes Jahr die Hälfte all einHundert klaren baar zu erlegen und zu bezahlen, bei namhafter und ausdrück-licher Verpfändung aller ihrer jetziger und zukünftiger in- und außerhalb Landsbefindlicher beweg- und unbeweglicher Hab und Güter :c. So geschehen Dillen-burg, den 13. Febr. 1720.

Nachdem der Ober-Jägermeister Karl v. E. am 30. Januar 1720 ackprotooollum Oanoollarias erklärt hatte, daß er seines Schwagers v. BüringVerlassenschaft ouin bsnsüoio lsxis et luvonlnrii antreten wollte (vgl. 2. Folgeder Nachtr. S. 131), wurde am 12. März ch. ai. in Gegenwart des Ober-Jägermeisters v. E., des Rath Tilemann, des Bereiters Hecker und des ge-wesenen Büringischen Dieners Johann Adam Haynzer des Ober-Stallmeistersv. B. Wohnstube entsiegelt und die in derselben, im Kabinet und in derNebenkammer befindliche Verlassenschaft aufgezeichnet.

Nach Verlauf von 9 Monaten, am 17. Nov. 1720, starb auch die FrauOber-Jägermeisterin v. Eberstein. Sie hinterließ ihre Mutter, ihren Ehemann,einen Sohn (Karl) und 3 Töchter (Charlotte, Amalie und Christiane).

Am 30. Sept. 1721 erschien der Ober-Jägermeister v. Eberstein in Be-gleitung des Stadtschreibers aus Dillenburg auf dem Gute Eichen bei seinerSchwiegermutter, der Frau v. Büring, und teilte derselben mit, daß er ge-sonnen sei, sich wieder zu verheirathen, weshalb er zum Besten seiner Kindernicht nur über die Verlassenschaft seiner verstorbenen Eheliebsten, als auchüber seine eigenen Habseligkeiten ein förmliches Jnventarium errichten lassenwollte, in welchem vor allem anzuführen wäre, wem das adelige freieRittergut Eichen zugehöre. Nun ist ja aus dem. Briefe Karl's v. E.,den derselbe im Mai 1720 an den vr. von Külobon schrieb, deutlich zu er-sehen, daß, nachdem aus dem Verkaufe der Büring'schen Güter zu Eichenund Löhnberg an den Herrn von Ziegesar nichts geworden war, der Ober-Stallmeister v. Büring kurz vor seinem Tode seinen Schwager Karl v. E. ver-anlaßt, diese Güter (für sich und seine Gemahlin) gegen Übernahme seinersämtlichen Schulden und Zahlung von je 200 fl. an ihn selbst und an seineMutter, so lange sie leben würden, käuflich zu übernehmen. Dieser Kauf-vertrag wurde auf Anordnung des Ober-Stallmeisters durch den Rath Tilemannverabredet. Deshalb stellte die Frau v. Büring folgenden von ihr verlangtenSchein aus, der auf Eberstein's Ansuchen auch am 11. Okt. 1721 von derfürstl. Kanzlei zu Dillenburg konfirmiert wurde.

Ich, Unterschriebene, Urkunde und bekenne hiermit eigenhändig, Demnachmein vielgeliebter Tochtermann, der :c. Herr Karl von Eberstein, hochfürstl.Nassau-Dillenburg. Ober-Jägermeister, aus sonderlicher väterlicher Zuneigungvor seine Kinder nach Absterben meiner geliebten Tochter, Frauen Maxi-milianen gebornen von Büring, dessen Eheliebsten, nunmehro seligen, sowohlüber deren Verlassenschaft, als seine selbsteigene Habseligkeit ein förmlichesJnventarium errichten zu lassen gewillet, und demselben vor allen Dingen das