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Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
160
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woraus Ew. Kön. Maj, vo n Selbst allergnädigst ermäßigen werden,daß dies alles

kein allmähliches Verfahren,

sondern mein denen opponierten und verlassenen Prinzessinnen ohne PräjudizEw. Kön. Maj. :c. Geschäften und allertreuestem Dienst geleisteter honetter Bei-stand zuvorderst mit der Christlich- und natürlichen Pflicht, die einem jedenseiner Nächsten in bedürfenden Fällen rechtszugelassentlich beizubringen verbindet,ganz konform ist, mit stillem Mund zu übergehen, daß deren und Ihrer Dchl.Frauen Tanten beweglichste Lonjurationss, sie in ihrem ängstlichen Zustand nichtzu verlassen, zusamt der Vorschrift des Herrn Grafen von Flemming Lxo.,am allermeisten aber die Gerechtigkeit der Sachen selbst mich völliglich justi-ficieren und zu anreichender Entschuldigung zu statten kommen. Einfolglich, wannalles Sr. hfl. Dchl., dem Herrn Landgrafen zu Kassel, nach der wahren Be-schaffenheit ohnpassioniert vorgestellet wäre, Deroselben es keineswegs mißfälligfürkommen könnte.

Übrigens bezeugen meine vielen schrift- und mündlichen vota zusamt derenauf meinen treulichen Anrath an den hfl. Vormund öfters wiederholten Schreiben,darinnen um gütliche Ausmachung aller Ansprüche aufs beweglichste angesuchetund sich zu aller billigen läoilits offerieret, sie aber keiner runden Antwort be-würdiget worden, ja die That selbst, daß ich vor Zerschlagung dieser, durchausnicht zu Anstellung einiges Prozesses rathen und stimmen mögen, sonnen klärlich,daß keinesweges

5) höchsterwähnter altern Prinzessin Dchl. von mir allerhand ungleiche und Widerdie I-sZss und Naota des hfl. Hauses Nassau-Katzenelnbogen geraden Wegs an-laufende Oonsilia an die Hand gegeben worden.

Gleichwie Kaiserl. Maj. und denen hohen Reichsgerichten bekannt und beiselben zu erfahren ist, daß neuerlich noch nichts zu einem wirklichen Prozeßbereits ausgebrochen, wohl aber, daß die Prinzessinnen wider die Diezische Re-gierung litk ackduo psncksntö landkundig unternommene turkationss sich zu ver-antworten und Schützung bei deren vorlängstigen Inhibition zu suchen genoth-dringt worden.

Ich kann mich vielmehr mit gutem Gewissen getrösten, daß wann Ew.Königl. Maj., deren großes und Gerechtigkeit liebendes Gemüth bei männiglichin Veneratiou ist, ja des Hrn. Landgrafen Dchl. selbst meine rechtschaffenen undfriedfertigen Lonsilis. (dann ich mich Gott sei Dank mit aller Zuversicht flattierendarf, der Welt ganz anders, als ein brouillon bekannt zu sein), so ich denengnädigsten Prinzessinnen allezeit und allenthalben gegeben (denn ein ehrlicherMann muß auch ohne Pflicht ehrlich sein und ehrlich richten) also grund voll-kommentlich bekannt wären, als sie von diesen nicht werden abgeleugnet werden,selbige solches w. approbieren und der Herr Landgraf, dessen Durchl. vielleichtvon der Sache nichts oder doch nur durch gleichmäßige Partiale Vorstellungen,als dieses Diezisische Schreiben ist, wissen, solche genehmigen, ja der Gebühr nachhöchstens loben und der Regierung, wann sie dazu eorrssponckiren wollte, sichnicht zu beklagen haben würden.

An ihm selbst werden die fürstl. Schwestern nicht nachgeben, daß sie(noch unglückseliger, als römische Sklaven) nichts Eigenthümliches acquirieren nochPrivatgüter und Gefälle (dann mit Land und Leuten hat es seine geweiseteWege) durch speciale IsZata et ckispositionss ererben nnd besitzen können, sondernVerzichte Töchter und von aller Erbschaft, wo dieselbe auch herrühret, so lange derMannstamm blühet, wirklich ausgeschlossen sind,

welchen wohl höchst schmerzlich fallen wird, daß oftbenannte Regierung durchdergleichen erkünstelte insinuations ihnen vollends das einzige Mittel, welches dieNatur auch denen Tieren durch den Verteidigungs-Jnstinkt mitgeteilet, abschneiden