und durch Hemmung ehrl. Leute gewissenhafter Assistenz sie aus dem statu äs-ksnsiouis in den Stand der Ohnmacht stürzen will, sich wider deren Verfahrenweiters schützen zu können. Mir ist an der ganzen Sache selbst über die einemjeden obliegende natürliche und christliche Schuldigkeit weiters und persönlich nichtsgelegen, dahero ich durch den heut von Oranienstein an mich geschickten Expressenmich durch Vorwendung unverschieblicher Königl. Geschäfte inmittelst entschuldigenwerde, daß ich zu denen mir kommunicierten Sachen dermalen noch nichts sagenkönne.
Einige zum fürstl. Archiv gehörige Dokuments habe nie gesehen, noch anmich gezogen, noch weniger Urstiosa bei mir.
Allermaßen nun Ew. Kön. Maj. aus dieser allenthalben begründeten aller-gehorsamsten Relation allermildest meine durchgängige Unschuld wahrnehmen,hingegen erkennen werden, daß man mich an Ehr und Leumund anzugreifen undzu verunglimpfen sich bemühet: Als will allergnädigste Erlaubnis (warum hie-dnrch allerdehmüthigst bitte) gewärtigen, ob besagte Diezische Regierung zu Rettungmeiner Ehr und deren Vindikation bei dem Kaiserl. Rhofrath verklagen dürfe,zuvörderst aber allergnädigstem Befehl, wie mich bei dieser wahren Bewandnisder Sache weiters zu verhalten.
Cur Königl. Maj. allerunterthänigster treu Pflicht gehorsamster
Mainz, den 3- Nart. 1727. C. F. Gr. von Ebcrstcin.
Graf Eberstcin schreibt an den Minister v. Secbach:
Hochw. :c. Herr Geheimder Rath! Ew. Exe., denen ich gottlob sieder langenJahren als ein ehrlicher Mann und nicht als ein Lrouillou bekannt zu sein dieEhre habe, werden leicht erachten, wie nahe mir die boshaften Aufbürdungen derDiezischen Regierung treten müssen, deren Arroganz daraus, daß sie so cavalis-rsrusut und ganz äu pari an ein solch llugustss Königl. und Kurfürstl. IZtatsOollsgiuiu schreiben, daß sie sich als von einem so blutkleinen und noch nicht80jährigen Fürstenthum billig anders bescheiden sollen, so deutlich hervor blicket,als die Unwahrheit ihrer Beschuldigungen aus meinem allerunterthänigsten Berichtklärlich zu erfinden, sonst aber ihre Absicht allenthalben handgreiflich ist.
Ich bin denen verlassenen Prinzessinnen ewiglich aus Gehorsam gegen desHerrn Feldmarschalls lZxcellenz Befehl beiräthig gewesen, ohne alle Absicht undVorteil, deren ich bekanntlich keines von ihnen gewärtigen kann und bloß ausTrieb christl. Gewissens in Konsideration, daß sie keinen einzigen Menschen haben,der es aufrichtig mit ihnen meinet und darauf sie sich verlassen können.
Daher leicht abzunehmen, daß ich mit willigem Gehorsam mich ihrer ent-schlagcn kann, gleichwohl getraue mir fast noch nicht einige Untersagung namensKönigl. Maj. vorzuschützen, bis anderweitigen Befehl dazu habe, um deswillenalles mit einer IZstakstts nach Frankfurt sende, damit es morgen gleich mitfortkomme.
Ich bitte Ew. Excellenz wollen dabei als ein wahrer Patron und hoherFreund von mir handeln und gegen alle swistrs Impression protsgirsn, welchesich mit ewigem Dank erkennen werde. Euer Excellenz ganz ergebenster, gehor-samster treuer Diener. E. ?. Gr. von Eberstein.
Mainz, 3. Nart. 1727.
Es ist auch noch das erst Mal, daß sie sich oranien-nassauische Regierung zu betiteln
unterfangen.
^ 8. L. Slr. cks 8esbacb.
Uonsisur! äs visns äs rscsvoir uns lettre äu Oovats ä'Lbsrsteiupur laguslls il in'inforins äss plaintss gus la ksgsucs äs viss: a ports contrslui au (ionseil prive, st äs guslls moniere il s'sst justills sn provoguont surraoi. Il est vrai g!us j'ai aprouvö lss kons Offices st Oonssils
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