So ist auch solches gar nicht vergeblich gewesen, wie man vorgiebt, sintemalennach allerunterthänigstem Vorwog an Kaiserl- Maj. den Prinzessinnen der aller-gnädigste kaiserl. Special-Schutz durch ein Reichsraths-Dekret vom SO, Mai 1726folgenden Inhalts:
„wofern implorantische Prinzessinnen gehörig anzeigen werden, von wem und inwas Sachen dicselbigc einiger Drangsalen sich befahren, so ergehet darauf weitereResolution, da inmittclst sie versichert sein können, daß Kaiserl, Maj, ihren gegenallen unbilligen Gewalt Dero kräftigen Schutz angedeihen zu lassen, nicht entstehenwerden",
nicht allein versichert, sondern auch weiterer Entschluß (der dafern ichtwas nc>-rums tsnus gedacht worden wäre, zweifelsohn auch sogleich gefasset worden seinwürde) verheißen worden, wann sie die Beschwernissen ordentlich anbringenwürden. Woraus sich dann ergiebt:
daß nicht im Namen der sämtl, nachgelassenen Prinzessinnen um dergleichen Nanu-tsusu^-Kommission nachgesuchct habe,sondern daß solches von ihnen selbst, wie sie nicht leugnen, sondern allezeit frei-müthig gestehen werden, nach Nothdringlichkeit des von der Diezischen Regierungihnen angethanenen Verfahrens geschehen, und das allerunterthänigste Memorialabgeschickt worden.
Nachdeme nun diese genommene Nssurs von allen Unparteiischen approbieretworden, haben die sonst von allem znverläßlichen Rath und Beistand destituiertePrinzessinnen durch Dero Frauen Tanten, der verwitweten Herzogin von Ra-zivil und der Prinzeß Henrietten zu Dessau Dchl, Dchl. bei Ew, Kön, Maj,ersteren StaatsMinister und Feldmarschalln, dem Herrn Grafen vonFlemming,ansuchen lassen, mich zu vermögen, damit ihnen ich noch ferners mit Rath undThat an Hand gehen und assistieren möchte, dessen Cxosllsnzi unter dem ckatoWarschau, den 4, Mai 1726 mir geschrieben:
„Muckums 1s, ?riuessss Usuristcks cks Nassau ru'a^auck ssrid, gus vous avssassists cks vos Ooussils 1a taruills cks Nassau ckaus ls ckssarckrs oü sllss'sst trouvs xar la naoick cks 1a Isar rusrs st m'azmut su rusruö tswzzspris cks vous gortsr ä ooutiuusr vos soius xorrr ostts maisou, cks vous r>rrsMr, cks 1'assistsr guauck rusius vous us ssrs? sur lös Usux cks vos Oou-ssils autaut gus vous xourszi."
Welches ich so mehreres als einen Befehl angenommen, als ich vor Ew. Kön,Maj, aller gerechtestem und generösestem Gemüth mir keiner Displicenz vermuthenkönnen, diesen Raths entblößeten Fürstinnen der Gerechtigkeit und Erfordernisihrer Angelegenheiten noch weiters ohne alle Absicht und Vorteil, als von welchenbeiden ich nichts gewärtigen kann, noch mag, beiräthig zu sein,
Ist auch ganz natürlich, daß ich mir einige Sachen, die zu ihrer Prä-tension gehören, keineswegs aber Raritäten oder aroaua extrahieren lassenmüssen, die ich, weil Ew, Kön, Maj, allerhöchste Geschäfte nicht gestatten, auchsonst meines Thuns nicht ist, unverrückt zu Oranienstein zu sein, allerdings zudesto vernünftigerer und untadelhaftigerer Beachtung mit mir zu nehmen gehabt.
Gleichwie aber die sämtl. Dchl. Prinzessinnen nimmer eingestehen werden,daß deren hochsel. Frau Mutter (welche man doch billig als eine Tode endlichruhen lassen sollte)
die in dem Sterbhaus befindliche Dokumenten und Briefschaften bei der Gelegenheit,da dieselbe Bormünderin und Regentin gewesen, zu Händen bekommen, worunterrare und zum fiirstl, Haus und Archiv gehörige Stücke gewesen,noch der ältesten Prinzessin Henrietten Dchl, auf sich kommen lassen, daß selbigeetwas autoritativs ohne Vorwissen und Genehmhaltung ihrer sämtl, fürstl, Ge-schwister darunter zu Nachteil des Hauses begünstiget: Also ist
2) wohl pitoyabel, daß man Ew. Kön, Maj, beglaubigen zu wollen nichtscheuet
daß ich mich deren angemaßet, an deren Abschriften Tag und Nacht arbeiten, unddieselben in großer Menge nacher Mainz transportieren lassen.