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Folge 4 (1883)
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157
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Bericht des Krafen v. Eberstei» <1. «I. Mainz, den 3. März 1727.

Allerdurchlauchtigster :c, König :c.! Ew. Königl. Maj, :c. Ussoript vonllato Dresden den 21. ?sdr. 1727 habe mit heutiger Post :c, erhalten, kannaber allerunterthänigst nicht bergen, daß die von der Diezischen Regierung gegenmich mit so unerrötheter Feder angebrachten und wider alle kündbare Wahrheitstreitende Aufbürdungen, mich um so viel mehreres surprsuiren, als dadurchnichts anders gesucht wird, dann die verwaiseten Prinzessinnen zuOranien-stein wider das Recht der Natur ganz außer allen uninteressierten und impar-tialen Rath und Stand der Verteidigung zu setzen, damit Sie ohne Trost undRettung erliegen müssen.

Die falschen iuoulpationss bestehen darinnen, daß1) ich nach Absterben Dero höchstsel Frau Mutter ein Nsruorial an Jhro Kaiserl.Maj. namens derer sämtl. Durchl. Prinzessinnen zu Nassau-Diez abgeschickt, ohnedaß wenig von des Herrn Landgrafen zu Hessen-Kassel Durchl., als sonsteu von je-mand den allergeringsten Anlaß dazu gegeben worden.

Davon die wahren und den Gewissen der Diezischen Regierungs-Berwandtengleich aller Welt gnugsam bekannten Umstände diese sind, daß Sie selbst dadurch,daß Sie, als gleichsam die hochseligste Fürstin noch nicht kalt gewesen, Notarienund Zeugen auf alle zu dem von Dero hochfürstl. GroßFranMutter erkauften undücZkiczoiuiuissaris vermachten fürstl. Hause Oranienstein (dessenthalben der Prozeßnicht etwa ietzo erst, wie die Regierung aoutra uotoritatsin anzuführen sich nichtentblödet, sondern m kallor seither 1717 beim Reichs-Kammergericht zu Wetzlaranhängig und von dannen der hochsel. Fürstin in ^llinimstration wegen ihrerKinder die Prozeß zuerkannt und befestiget gewesen) gehörige Meierhöfe die Posseßexclusive derer Dchl. Prinzessinnen, und privative zu nehmen abgefertiget, welchesich sogar vor dem Schloß und damals gleich geschlossenen Sterbhause lallwo hinich, um das Osterfest allda zu passieren, gekommen gewesen) eingefunden, dieseDchl. Prinzessinnen, welche ohnedem wegen solides schmerzhaften Todesfalls ganzaußer sich gewesen, vollends mit äußerster Affliktion aommutiret, mithin bei soeiligem Zugriff in Befahrnis mehrerer noch viel desolabler Folgerungen gebrachtund sie zu Suchung Kaiserl. Protektion genothzwänget.

Jedoch habe ich keinen Scheu, daß als Selbige mir vorgestellet, was ihnendiese allschon angehende Kontinuation der bei Lebzeiten der hochsel. Fürstin fastohn Unterlaß erfahreneu Bedrängnissen, darüber solche bis au ihr End geseufzet,in Zukunft drohete, und mich um Rath gefraget, was dabei zu thun, um sichnicht aus allem Recht stoßen zu lassen. Ich zumal bei diesem mitleidenswürdigenTrauerfall, den kein ehrlicher Mann und Christ ohne Kompassion ansehen können,ihnen geantwortet, daß bei dergleichen Umständen meinem wenigen Verstand nachnichts anders zu thun sei, als sich in Kaiserl. Maj. als allerhöchsten Reichsrichtersund Ober-Vormundes verwaiseter Prinzessinnen, Gcrechtarmen zu werfen und vonDeroselben Schutz und umnutormim bei ihren Rechten und Gerechtigkeiten zusuchen. Es haben aber allerseits fürstl. Kinder das Memorial, wovon die DiezischeRegierung gedenkt, an Kaiserl. Maj. unter sämtlicher ihrer individuellen eigenhän-digen Unterschrift abgelassen, und zeiget desselbigen Besag selbst genüglich, mitwas Uirauinspsotion, da man des Herrn Landgrafen Durchl., noch dessen Vor-mundschaft!. Regierung nicht mit dem geringsten Buchstab erwähnet, der Stylusgeführet worden, also daß wann das Usgiiusu tutslaro die gnädigste Prinzessinneubei ihren Rechten und Gerechtigkeiten zu lassen gemeinet, selbes sich um so minderdarüber zu beschweren und einen Stein des Anstoßes daraus zu machen Ursachhat, als Kaiserl. Maj. die Leistung reichsrichterl. Schutzes und obervormundschaftl.Handhabung zumal in Sachen, so der Judicial-Entscheidung noch unterworfen sind,Jhro davon nicht streiten lassen werden oder fürstl. Waisen, daß sie solche beidergleichen Liraumstantisn implorieren von ihr verüblet werden darf.