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Im Geh ein? en donsilio zu Dresden war man aber der Meinung,„daß es besser sein würde, wenn Graf Eberstein, da er in pnkliquöinOknrnetsrs stehn, die Sache cksolinirts."
Nicht nur die fürstlichen Herrschaften zu Dillenburg waren deinGrafen Ernst v, Eberstein sehr zugethan, sondern auch die in Oranien-stein. Dort lebte mit ihren Prinzessinnen die verwitwete FürstinAmalia, welche nach des Fürsten Tode Vormündern? und Regentingeworden war. Mit Rath und That hatte Graf Eberstein derselben in ihrenAngelegenheiten oft beigestanden. Gewöhnlich verlebte er das Osterfest inOranienstein und befand sich gerade daselbst, als im April 1726 die Fürstinstarb. Was er aus christlicher Liebe und auf Bitten der Prinzessinnen fürdiese that und wie er deshalb in abscheulicher Weise angefeindet und ver-leumdet wurde, zeigen nachstehende Schriften:
Schreibe» der fürstl. oranien-nassauischen zur vormundschnftlichcn Landesregie-rung verordneten Oberaintmann, Direktor und Riityc daselbst an dieknrsiichsischen Geheimen Riithc zu Dresden, <l. <1. Diez, den 13. Febr. 1727.
Hoch- und Wohlgeb, ?c, Herren! Unseren hochgeehrten Herrn mögen Wir ?c.ohn verhalten, wasmaßen, als der verwitibten altern Fürstin zu Nassau-DiezFrau Amalien Hoheit k, m, im Monat April des ?c, 1726, Jahrs auf demSchlosse Oranienstein das Zeitliche mit dem Ewigen verwechselt, und der HerrGras von Eberjlein als königl, poln, sonsten zu Main) subsistierender Ministersich, wie mehrmalen, eben allda befunden, derselbe an dem Tage vorerwähntenhohen Todesfalls allsofort ein ?c. Memorial an Jhro Kaiserl. Majestätnamens der sämtl, nachgelassenen Dchlst. Prinzessinnen zu Nassau-Diez abgeschicktund ohne daß wenig von des Herrn Landgrafen zu Hessen-Kassel ?c, inhohem Vormundschaft!. Namen des Prinzen zu Oranien und Nassau Hoheit,als sonsten von jemand der allermindeste Anlaß darzu gegeben worden, um eineManutenenz-Kommission auf Kurmainz und Anhalt-Dessau, obwohlen ver-geblich, nicht nur nachgesucht, sondern auch unter Begünstigung der älterenPrinzessin zu Nassau, Frauen Henrietten ?c,, der im Sterbhause befindlichenäoLurllkQtorum und Briefschaften, welche vorhöchsterwähnte abgelebte Fürstin beider Gelegenheit, da dieselbe Vormünderin und Regentin gewesen, zu Händenbekominen, und unter welchen einige rare zum fürstl. Hans und Archiv gehörigeStücke gewesen, sich angemaßet, an deren Abschriften Tag und Nacht arbeitenund dieselben in großer Menge nacher Mainz transportieren, ja es dabei nochnicht bewenden lassen, sondern höchstbesagte Prinzessin dahin vermocht, daßvieles auf dem Schloß Oranienstein fürhanden gewesene und zum Inventariagehörige Silbergeschirr, sodann einige zu Frankfurt am Main in Versatz gestandenegüldne und silberne Gefäße und andere Lrstiosa durch ihn an Juden undChristen, teils wirklich verkauft, teils aber noch ferner zu feilem Kaufe ausgebotenwerden wollen.
Alldieweilen aber Unsere hochgeehrten Herrn :c. von selbsten :c. ermessenwerden, daß derlei anmaßliches ?c. Verfahren des Herrn Grasen von Eberjlein,als eines fremden und dem hochfürstl. Hause mit gar keinen Pflichten verwandtenMinist?'??c,, des ?c, Landgrasen zu Hessen-Kassel :c. Dchl, anders nicht, alssehr mißfällig fürkommen muß, zumalen da wider höchstdieselbe mehrerwähnterältere Prinzessin Dchl, und wider IsZss und xaota des hochfürstl. HausesNassau-Katzenelnbogen, kraft deren die Prinzessinnen Verzicht-Töchtere undvon aller Erbschaft, wo dieselbe auch herrühret, so lange der Mannesstamm