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Folge 4 (1883)
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154
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Ernst Friedrich, Keichsgraf von Eberstein.

S, 1169.

Ernst Friedrich Graf von Eberstein (geb. 1. Nov. 1679 auf

Neuhaus bei Harzgerode, f 20. April 1752 zu Groß-Leimmgeu), kursächs.Minister, Kammerherr und Gesandter au den kurrhein. Höfen, hatte i. I.1709 dem letzten Fürsten von Anhalt-Harzgerode parentiert und beidieser Gelegenheit dem bei dem Leichenbegängnis mit anwesenden FürstenWilhelm zn Nassau-Dillenburg zugesagt, wann ihn Gott einst ab-fordern sollte, auch ihm die Leichenrede zu halten. Als nun der FürstWilhelm im Oktober (?) 1724 zu Dillenburg gestorben war, schrieb nichtnur die verwitwete Fürstin, sondern auch sein Bruder, FürstChristian, an den Grafen v. E. und erinnerten denselben an sein damalsgegebenes Versprechen. Letzterer war sofort bereit, den letzten Wunsch desverstorbenen Fürsten zu erfüllen und kam um Urlaub auf 8 Tage bei demGrafen Flemming und dem Minister v. Seebach ein. An letzternschrieb er:

Hochwohlgeb. :c. Herr Geheimer Rath und Uatron! Cur llxasllsim beliebennicht ungütig zu nehmen, daß zu Dero allezeit zu meiner völligen gehorsamstenVerbundenheit gewesenen Latruoiiüo mich abermalen wende. Es hat der jüngstverstorbene regierende Fürst zu Nassau-Dillenburg, von welchem ichüber 3S Jahre ganz besondere Güte genossen, sich aufm Totbette erinnert, daßihm ac>. 1709, da ich dem letzten Fürsten von Anhalt-Harz gerode (beiwelchem er und seine Gemahlin fast erzogen) parentieret, auf sein Verlangen zu-gesaget hatte, wann ihn Gott einst abfordern sollte, ihme ebenmäßig die Leichen-rede zu halten, weshalben nicht allein dessen Frau Witwe, welche eine Herzoginvon Llosn, sondern auch sein Herr Bruder und guoaössor, der jetzige regie-rende Fürst, selbst an mich geschrieben, und unter Vorstellen, daß dergleichenbei einem regierenden Reichsfürsten mir keine Bedenklichkeit geben würde, alsoinständig darum ersucht, daß es, zumalen mein Ministerium sich ohnedem außerdem Mainzischen Hofe nicht erstrecket, in Betracht der alten Freundschafts-und Dankverbundenheit, auch pressanten Verlangens nicht abschlagen können,sondern in soweit acceptieret, dafern vom Hofe die allergndgste. Erlaubnis be-kommen könnte, mich von hier deshalben absentieren zu dürfen. Habe auch so-gleich an des Herrn Graf von Flemmings Cxosllsim solches berichtet, der mirschreibt, daß es auch an das hohe Geheime Lonsilinin melden solle. WeshalbenCur llxasllsim, als Vorsitzendem dirigierenden Minister, gehorsamst ersuchensollen, des hochpreislichen Geheimden-Raths Lollsgü hochgeneigte Usrnüssion, daßauf 3 Tage nach dahin begeben dürfte, durch Dero hohen Vortrag und Vor-spruch gleichfalls zu erwirken. Ich würde solches in keine Wege verlangen, da-fern jetzo, da ohnedem der Kurfürst noch in Franken und die Ninistri aufdem Lande, das Mindeste auf llapis wäre, woran dergl. kurzes Abwesen dieallermindeste Hindernis beursachen könnte. Und wann allenfalls was vorfiele, sokann doch allezeit in 24 Stunden wieder hier sein, wessentwegen ich alle erforder-liche Veranstaltungen machen werde. Diese hohe kaverir werde gegen allerseits mittiefstem gehorsamsten Dank erkennen. Cur LxczsIIsim aber ist bekannt, daß ohne-dem in besonderer Veneration bis ins Grab bin Cur UxasIIoim ganz gehorsamsterergebenster Diener Ebnstein.

Mainz, 21. Nov. 1724.