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Auf Eberstein's eingelegte Appellation wurde die zweijährige in eineeinjährige Gefängnisstrafe verwandelst und nach des Grafen Löser Tod er-kannten die Doktoren des Hofgerichts zu Wittenberg nnterm 8. Januar1802, daß der 67 Jahr alte Karl Friedrich von Eberstein mit der Ge-fängnisstrafe zu verschonen, ihm jedoch, daß er sich in dem erwähntenBriefe solcher zweideutigen Ausdrücke bedient, welche allerdings nach denUmständen als eine Provokation hätten ausgelegt werden können, und ihmdie hierunter begangene große Unvorsichtigkeit alles Ernstes zu verweisen,derselbe auch zur Erstattung der Unkosten anzuhalten sei,
Durch die vielen ausgestandenen Widerwärtigkeiten war Karl Fried-richs v. E. Gesundheit vollständig ruiniert. Er machte deshalb sein Testament,in welchem er seine unmündige Pflegetochter Charlotte Amalie Ertz-bach zur Universalerbin seines Nachlasses eingesetzt hatte, legte dasselbe beiseinen Gerichten zu Ge Hofen nieder und begab sich zum Kurgebrauch nachKarlsbad, Seine Frau konnte ihn nicht begleiten, denn auch seine Ehewar getrennt worden. Im Hause „Zur Goldenen Kugel" (Ist eonse.337)zu Karlsbad wurde er am 28. Juni 1803 von seinen Leiden erlöst. SeinTestament lautet:
Da meine Jahre sich häufen und ich dem Tode immer näher komme, so willich bei gesunden Tagen, da ich noch meinen ganzen Verstand besitze, hierdurch meinenletzten Willen entwerfen und festsetzen. Ich habe vor einigenJahren meineS chw ester,die verwitwete Hauptmann Preuß in einem Testamente, welches ich von meinenGerichten in Zörbitz aufnehmen ließ, zu meiner Universalerbin eingesetzt. Nachdem abermeine Schwester einen ungerechten Prozeß wider mich erhoben, so sehe ich mich ge-nöthiget, dieses erste Testament, worinnen ich meiner Schwester alle das Meinigevermacht, hierdurch aufzuheben, zu anullieren und nichtig zu erklären, und er-nenne statt meiner Schwester meine Pflegetochter Charlotten Amalien Ertz-bach zu meiner einzigen Universalerbin hiermit. Mein sämtliches Vermögen,bestehe es, worin es wolle, an Feldern, Wiesen, Holze, Kapitalien, Mobilien,Meliorationskosten, worunter die sämtlichen Gebäude auf dem Teichdammebegriffen, so von mir alle aufgebauet worden, welche durch geschworene Gewerkebeaugenscheinigt und taxiert werden können, das sämtliche Jnventarium. MeineLehnsvettern können weder an Feldern, Wiesen, das Steinthalsgehölze, die vierAcker Holz auf der Lehde, auf den Gothanger nicht eher Ansprüche machen, alsbis sie das Wiederkaufs -Urstiura davor an meine Pflegetochter bezahlet;desgleichen können sie auch nicht eher an der Schaferei den einen Acker, so zumeiner Hälfte der Schäferei gehöret, und am Ende des Dorfes neben dem einenAcker, so zu der einen Hälfte der Schäferei gehöret nach Nausitz zu, wie auchdie Wiesen, so zur Hälfte meiner Schäferei gehören, bekommen, als bis sie auch davordas Wiederkaufs-Urstiuiu bezahlet. Und so lange die Bezahlung von diesen allennicht erfolget, bleibet meine Pflegetochter Charlotte Amalie Ertzbachim Besitz von diesen allen. Die ganze Summe derjenigen Grundstücke, so ichwiederkäuflich besitze, werden eilftausend vierhundert Thaler be-tragen. Dazu kommt noch sechstausend Thaler Meliorationskosten und ein-tausend Thaler vors Jnventarium. Dieses alles wird eine Summe von acht-zehntausend vier hundert Thaler betragen. So lange sie dieses nicht er-hält, hat sie sich des Possesses nicht zu begeben. So viel Leute bei meinemTode in meinen Diensten sein, soll meine Pflegetochter jedem auf ein ganzesJahr, von dem Tage an, da ich gestorben, das Lohn geben. Dieses alles, was