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Folge 4 (1883)
Entstehung
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dung verdient: so begehren Wir an euch :c., ihr wollet wegen Versicherung undErlangung der Person des von Eberstein durch Requisition der Behörde dessenangegebenen gegenwärtigen Aufenthalts, oder, wenn er letztern inmittelst ver-ändert haben sollte, auf andere gesetzmäßige Art schleunige Veranstaltung treffen,sodann aber, daß das von selbigem zu Schulden' gebrachte Benehmen gesetzmäßiguntersucht und geahndet und zugleich der Erbmarschall vor allen :c. That-handlungen desselben :c. sicher gestellt werde, das Erforderliche verfügen :c,

Wurmb.

Nachdem nun Karl Friedrich v. Eberstein aus GeHofen auf höchstenBefehl am 5, März 1799 durch ein Husaren-Kommando zu Erfurt arretiertund hiervon das Kreisamt in Tenstedt benachrichtigt worden war, ließ sichder Kreisbeamte von dem zu Tenstedt kommandierenden Major von Klüchtzner2 Unterofficiere zur Verfügung stellen und den v, Eberstein in Begleitungder letztern durch einen Kreisamts - Aktuar abholen. Der Kreisbeamte hattemit Hrn. v. Klüchtzner verabredet, den Hauptmann v. Eberstein gleicheinem adeligen Wechsel-Arrestanten in sichern, aber leidlichen Gewahrsamzu bringen. Als der Arrestant am 6. März nachmittags 2 Uhr unter derangeordneten Bedeckung richtig in Tenstedt eingetroffen war, wurde derselbein dem Gasthofe zum Adler untergebracht, woselbst er ebenfalls auf Requi-sition mehrgedachten Kreisamts täglich durch einen Unterofficier und 3 Ge-meine bewacht wurde. Diesen Vorfall meldete unterm 8. März 1799 derOberstlieut. Rudolf Christian Friedr. v. Glafey zu Laugensalza demGenerallieut. v. Lindt. Nach einiger Zeit wurde Eberstein zwar wiederauf freien Fuß gesetzt, ihm aber zuvor das Versprechen abgenommen, sichauf Verlangen wieder zu stellen. Zugleich wurde die Untersuchung gegenihn bei dem Schöppenstuhle zu Leipzig wegen eines an den ErbmarschallGrafen v. Löser abgelassenen bedrohlichen ans Satisfaktion gerichteten Briefseingeleitet.

Die kurfürstl. Schöppen zu Leipzig sprachen für Recht, daß KarlFriedr. v. Eberstein zwei Jahre lang mit Gefängnis zu bestrafen, unddas erste halbe Jahr hindurch mit Wasser und Brod zu unterhalten,bei seiner Entlassung aber zu der eidlichen Zusage, daß er alle :c. Drohungen:c. gegen den Erbmarschall Karl August Grafen Löser w. sich ent-halten wolle, anzuhalten ist und endlich alle in dieser Untersuchungssacheaufgelaufenen Unkosten von ihm einzubringen sind (eingek. 3. Juli, exp.17.'Aug., abg. 20. Aug. 1799).

Am 17. Sept. 1799 wurde Befehl gegeben, den K. F. v. Ebersteinwieder zur Haft zu bringen. Derselbe brachte zu seiner Rechtfertigung vor,er habe die Absicht gehabt, ein Eingeständnis der Beleidigung und eine Bitteum Verzeihung zu erlangen, wäre aber keineswegs gemeint gewesen, denErbmarschall zu einem Zweikampfe herauszufordern." Übrigens würde esihm nie in den Sinn gekommen sein, auf dem letzten Landtage erscheinen zuwollen, wenn ihn nicht die Landstände des Weißenfelsischen Amtsbezirks,und besonders sein langjähriger Freund, der Kammerjunker v. Raschau,dazu aufgefordert gehabt hätten.