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Folge 4 (1883)
Entstehung
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ä, ck. 17, Nov. 1795 deshalb richteten. Als der unglückliche Eberstein vondem Verlangen des Herzogs in Kenntnis gesetzt wurde, erklärte er sich zurHerausgabe des Dekrets bereit; da er dasselbe aber auf seinem Gute liegenhabe, so werde er es sofort nach seiner Entlassung aus dem Arreste nachMeiningen ausantworten.

Wegen seines im Amtsbezirke Weißenfels gelegenen amtsässigen GutesZörbitz wurde der Hauptmann Karl Friedrich von Eberstein im Ja-nuar 1799 von den dortigen Amtsassen zum Deputierten des Landtagesernannt und dieserhalb mit Vollmacht versehen. Als sich Eberstein nunnach Dresden begeben hatte, um an den Sitzungen des Landtages teil zunehmen, ließ ihn der Erbmarschall Graf Löser nicht zu, da Ebersteinfrüher in Untersuchung befangen gewesen und er die ihm zuerkannte Strafe ansder Festung Königstein auch abgebüßt hätte. Deshalb richtete Eberstein, derhieraus nach Erfurt gereist war, an den Grafen Löser folgendes Schreiben:

Hochgeborner Herr Graf, höchstgeehrtester Herr Geheimder Rath und Erb-marschall! Es hat Ew. Excellenz gefallen, ohne Dieselben veranlasset zu haben,am 6. Januar a. o., als ich nebst den übrigen Herrn Ständen bei Hofe war,mich auf das äußerste zu beleidigen und meiner Ehre und Geburt einen Schand-fleck dadurch suchen anzuhängen, daß Sie mir durch den Herrn von Raschausagen ließen, ich könnte zum Landtage nicht admittieret werden. Da ich mirkeiner schlechten Handlung bewußt war, welche mich von der Gesellschaft derHerrn Landstände trennen und mich als bevollmächtigter Deputierter aus demLandtage zu erscheinen, ausschließen könnte: so schrieb ich an Dieselben und er-suchte Ew. Excellenz, mir eine Stunde zu bestimmen, wo ich die Ehre habenkönnte, mich mit Denenselben hierüber zu vernehmen. Allein dieselben würdigtenmich keiner Antwort, sondern mußte vielmehr von dem Herrn von Raschauerfahren, daß ich weder eine schriftliche noch mündliche Antwort erhalten würdenDieses war also eine neue Beleidigung für mich; denn Ew. Excellenz seindschuldig und verbunden, jeden Kavalier zu sprechen, der Sie sprechen will, oderman muß ihm beweisen können, daß er Infamien begangen, welche ihn un-würdig darzu machen.

Meine Wunden und Blessuren, so ich vor dem Feind erhalten, zeigen zurGenüge, daß ich nicht ein so schlechter Mann sein kann, wofür ich von SiesJhnen) gehalten zu werden scheine. Da nun meine Geburt und Stand der-gleichen Beleidigung zu ertragen verbieten und Sie selbst als Kavalier würdenmich verabscheuen, wenn ich diese Beleidigung auf mir sitzen ließe: so erkläreich hierdurch, daß ich von Ew. Excellenz für diese mir zugefügte Beleidigungeine meiner Ehre, Geburt und Stande angemessene Satisfaktion und Genug-tuung verlange. Ich hoffe nicht, daß Sie mein AnVerlangen, damit ich michnicht in eine unangenehme Notwendigkeit versetzt sehe, abschlagen werden. Icherbitte mir Dero Entschließung und Antwort binnen hier und 4 Wochen nachErfurt aus, welche ich bis dahin da abwarten werde. Der ich mit vorzüg-lichster Hochachtung bin Ew. Excellenz gehorsamer Diener.

Erfurt, SN. Jan. 1799. Karl Friedrich Bar. v. Eberstcin.

Die Folge dieses Schreibens war, daß es Graf Löser sofort zur Kennt-nisnahme an das Geheime Konsilium in Dresden gelangen ließ, und umSchutz gegen etwaige Beleidigungen und Gewaltthaten Ebersteinsnachsuchte. Bereits am 14. Febr. 1799 wurde der Landesregierung aufge-