— 147 —
habe, so jämmerlich enden und meinen Tod in einem fürchterlichen Zuchthausefinden? Gewiß ist es, daß ich ihn bei so baufälliger Hütte meines abgelebtenLeibes vor Erschrecken und Entsetzen darinnen finden würde, wenn ich solchesauch nur einen einzigen Augenblick betreten sollte.
Bejammerns-, beweinenswürdigster Zustand für mich alten abgelebten Mann,der fast vier Jahre unstät und flüchtig sein und das Seine verlassen müssen,auch nach dem Atteste sud L schon über ein halbes Jahr den eingeschränktestenund härtesten Arrest ertragen und noch erleidet, und hierdurch nicht nur dengrößten Verlust an seiner Ehre und Gesundheit, sondern auch an seinem Ver-mögen erlitten hat.*)
Durchlauchtigster Kurfürst ec.! sollten alle diese :c angeführten Umständenicht fähig sein, Gnade und Erbarmen zu erregen? Ach! ich :c. bitte mich meinewenigen Tage des Lebens nicht auf eine so erbärmliche Art beschließen zu lassen :c. :c.und flehe w. um die höchste Gnade, Ew. Kurfürstl. Durchl. wollen die mir zu-erkannte, sowohl mich als meine alte angesehene Familie beschimpfende Zuchthaus-strafe in eine leidliche gnädigst zu bestimmende Geldbuße w. zu verwandeln, oderdaferne mein Vergehen für so groß geachtet würde, daß diesem meinem :c. Gesuchegnädigst zu deferieren bedenklich fallen sollte, solche doch wenigstens zu verkürzenund mir sodann die, auch andern meines Standes widerfahrende höchste Gnade,daß ich die mir zuerkannte Strafe auf der Festung Königstein verbüßen dürfe,angedeihen zu lassen ec. gnädigst geruhen. Bußfertige Sünder nimmt Gott zuGnaden an ?c. Dieser Grund und w. daß doch niemand von mir beschä-diget, ich aber zu denen ausgestoßenen Drohungen durch niedrigeweit unter meinem Stande stehende Menschen gereizet worden,versichert auch mir gnädigste Erhörung meines :c. Flehens w. Ew. Kurfürstl.Durchlaucht unterthänigst treugehorsamster
Zörbitz, 10. Aug. 1795. Karl Friedrich Bar. von Elirrstein.
Dem Durchlauchtigsten Fürsten :c. Friedrich August Herzogen zu Sachsen :c. undKurfürsten :c.
Auf Befehl des Kurfürsten erforderte nun sein Geheimes (lvirsiliuin(Friedrich Ludwig Wurmb, Otto Ferdinand Graf von Löben, GeorgeWilhelm Graf von Hopfgarten und Christoph Gottlob von Burgsdorf)über die Bewandtnis der gegen Karl Friedrich v. Eberstein bei dem AmteArtern geführten Untersuchung von der Landes-Regiernng Berichtund überreichte, nachdem letzterer eingegangen war, dem Kurfürsten „unter-thänigsten Vortrag" ä. <1. 24. Okt. 1795. Darin sagen die Geheimen Räthe:Es bestehen nämlich diejenigen Vergehungen, dcrenthalben dem von Ebersteinobige Strafe zuerkannt worden ist, hauptsächlich in den teils von dem Gerichts-diener der Ebersteinischen Hackenhofs-Gerichte zu GeHofen Freytag, teils vomGlaser Meyer daselbst gegen ihn denuncierten Drohungen und auf Selbst-hülfe und Selbstrache abgezielt habenden Thathandlungen.
Über oben bemeldtes Gesuch des K. F. v. E. äußerte die Landes-Regierungihr Gutachten dahin: wie zwar in Rücksicht, daß durch die vom Supplikanten zuSchulden gebrachten Vergehungen rc., wenn auch gleich dessen Vorgeben, daß erdabei die Absicht, jemanden zu töten, nicht gehabt habe, nicht unwahrschein-
Noch vor Eingang des ersten Urtels hat K. F. v. E. von GeHofen sich entferntgehabt und sich meistenteils außerhalb Landes aufgehalten, jedoch ist er, nachdem dessenNa.ucka.ts.rius mit dem Suchen um ein sicheres Geleit abgewiesen worden und von seinemAufenthalte auf dem ihm gehörigen Gute Zörbitz unter dem Amte Weißenfels Anzeigegeschehen, am 25. Januar 1795 zum Arrest gebracht worden.
10*