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Folge 4 (1883)
Entstehung
Seite
145
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Am März 1801 schreibt die verwitwete Hauptmann Christiane AmaliePreuß geb. v, Eberstein (damals in Nermsdorf) an das kursächs, Ober-Hofgerichtzu Leipzig:Diese Zahlung nun hat w, mein Bruder (der verabschiedete kur-sächs. Hauptmann Karl Friedrich v. E., dermalen in GeHofen) niemals ordent-lich, seit einiger Zeit aber gar nicht geleistet, so daß ich bei demselben 900 Thlr.(mit den Zinsen) zu fordern habe :c. Ich sehe mich daher genöthigt :c., michan diejenigen Leibrenten zu halten, welche derselbe alle Oster- und Michaelis-messen vom Herrn Ordinarius und Domherrn u. Heinrich Gottfried Bauerwegen des demselben verkauften Gutes Zörbitz zu empfangen hat, und bittedaher, dem Domherrn und Ordinario O. Bauer wegen der meinem Bruder zu-kommenden Leibrenten ein gewöhnliches Zahlungsverbot zu erteilen.

Infolge dieses Gesuchs der Witwe v. Preuß geb. v. E. wurde vom Ober-Hofgerichte zu Leipzig dem >v. H. G- Bauer auferlegt, daß derselbe von dendem kursächs. Hauptmann Karl Friedrich Frhrn. v. E. aus dem mit diesem überdas Rittergut Zörbitz abgeschlossenen Kaufe schuldigen Leibrenten, wovon in-stehende Ostermesse wiederum 500 Thlr. fällig würden, bis auf weitere Ver-ordnung weder an benannten Hauptmann v. E., noch sonst an jemand etwasauszahlen sollte.

v. Heinrich Gottfried Bauer zu Leipzig erwiderte hierauf am 8. April 1301dem Oberhofrichter, und den Beisitzern des kursächs. Oberhofgerichts zu Leipzig,er habe sich zwar in die Ansprüche der Frau v. Preuß an seinen GläubigerHauptmann v. Eberstein nicht zu mischen, sehe sich aber doch genöthigt, vorstelligzu machen, daß er unterm 8. Dec. 1800 vom Kreisamte Tenstedt veranlaßtworden, 78 Thlr. 18 Gr. 6 H u. 16 Groschen, welche der Herr v. Ebersteindaselbst an Untersuchnngskosten verwirkt, an dessen Statt zur Verfallzeit seinerLeibrenten einzuschicken.

Am 16. Juni 1796 war Christianen Amalien verw. v. Preuß geb.v. E. der Advokat Christian Romanus Kühn zum Ourators soxus in gonsreverordnet worden.

Durch Verleitung seines ihm gehässigen Vetters Otto Christophv. Eberstein (dessen Vater Otto Maximilian der Bruder von KarlFriedrich's v. E. Großvater Wolf Friedrich v. E. war) war KarlFriedrich v. E.- von einem gewissen Meyer, der seine Glaser-Professionaufgegeben und sich dem Trünke ergeben hatte, und von dem GerichtsdienerFreytag zu GeHofen auf mehrfache Art gemißhandelt und gereizt worden.Dies hatte ihn,in der einfältigen Meinung, sich dadurch Ruhe zu ver-schaffen", verleitet, in Drohungen auszubrechen und, als Freytag einenseiner Jäger geschlagen, hinter dessen Ehefrau, obgleich nur seitwärts, zuschießen. Darüber war er, Karl Friedrich v. E., der nie die Absicht gehabt,jemanden zu verletzen oder wohl gar zu töten, in Untersuchung gekommennnd durch die eingeholte Sentenz zu einer vierjährigen Zuchthausstrafe verurteilt:

Schreiben des Hauptmann Karl Friedrich v. Eberstein an den KurfürstenFriedrich August d. ä. Zörbitz, den 10. Aug. 1795-

Durchlauchtigster Kurfürst w.! Ew. Kurfürstl. Durchlaucht geruhen, deräußersten Wehmuth eines vor Roth, Jammer und Elend ohne Maße fast kraftlosdarniederliegenden alten abgelebten Mannes einen einzigen Augenblick gnädigst zuwidmen.

Der Hauptmann Otto Christoph von Eberstein, ein Mitbesitzer des Dom-hofes zu GeHofen und naher Verwandter von mir, hat mich nicht nur, ohne daß

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