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Folge 4 (1883)
Entstehung
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108
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Hoch Edell gebohrne. Gestreng vnd Manhaffte, Jnsonderß viel geehrte HerrenSchwägre!

Deroselben Lud äato Wegeleben den 12. llunis an mich abgelaßenesSchreiben habe Ich zu rechte erhalten, vnd den Inhalt darauß, wie dieselbenden von meinem Schwager ^ntlla» Adolphen von Ditsurthen Sehl, mir vmbEinTausend Einhundert Sechst vnd Dreystick ReichsThaler verpfändeten vndwiederkaufflichen Eingeräumeten Halberstadtischen Zchendten nach mehremInhalt von sich gestelten Briest vndt Siegelst ohne entgelt wieder an sich zuenehmen gesonnen vnd mir solches dadurch notiüoirsn wollen, ablesende Ersehen.

Ob nun wohl an deme, daß gedachter mein Schwager Sehl vff meinBegehren sich besten mit Belehnten lionssns zue verschaffen verobligirst, darbeyaber wohl irotirl, daß solches anst vntterschiedenen Vhrsachen nicht nötig seh,Bevorab, weiln Er Ihr Chnrfl. Durchl. gnädigsten (lonssns vnd Uatilloationüber diesen WiederKauffs Lontrast derogestalt austgewirket, dost Ihre Churfürst-liche Durchl. gnädigste Uatillaation auff ein- vndt ander Begebenden fall, daSeine, so wohl mit, als nicht mit unterschriebene ilgrmtsn oder LehnsErben,oder wer die auch sein, Etwast diesen Lontraot zu wieder, vnd also mir, meinenErben oder getreuen Briefs Inhaber zum Nachtheil oder schaden, vornehmensollen, solches alleß auffheben, auch also güldig, alst ob Sie ihre einwilligungin diesen Lontrset eigenhändig mit ertheilet, Ich und die Meinigen Bey solcherHypotbso geschützet, vertreten und nicht ehe davon abstehen nach durch einigendarauß gesetzet werden soll, Biß so lange daß Lapital, Interesse vnd Kostenzuer gnüge Bezahlet seh, Darauff ich auch in eine gerühige possession mehr an-geregten Trefelndorffis chen vnd Billingstedischen Zehendtenst gesetzetworden bin, auch im geringsten nicht schüldigk, so schlechterdings, es seh dannder Psandschillingk baar vorhanden vnd zu meinen sichern henden mir zugestelletworden, anst solcher erlangter geruhigen possession setzen zu lasten, Sondernwerde vielmehr von höchst ermelt Ihr Churf. Durchl. Schutzes mich allenfalß zugebrauchen haben. Wolte Ich denenselben negst empfehlung Göttlicher AbsichtIn antwort vermelden mit verbleibung Meiner hochgeehrten Herren Schwägerdienstwilliger Ernst Albrrcht von

Datnva Nühauß, 10. Tlugnsti. Ebcrstcin.

ll. Nessisnrs Nessienr llsan Ulbert kl ?rant? Oiäsrielrsrs äs Ditkort, Lsignsurs ä iVegsieben, nass trssbonores Usaulrsrs prssentsinent ou iis ssront.

Ausforderung der kurbrandenburg an denGeneral-Jeldmarschall

von Eberstcin" ä. ä. Halberstadt 5. Sept. 1671, Verhör wegen des Halber-städt'schen Zehents betreffend.

Hochedler :c.! Ab dem kopeilichen Einschluß erstehet Derselbe mit mehrem,welcher (hier fehlt wohl ein Wort) bei uns Albrecht von Ditfurth vor sichund im Namen seiner Gebrüder und Vettern wegen des ihm verpfändeten undan den von Wülsten zu Haus Neindorf verpachteten Zehenten einge-kommen und zu verordnen gebeten hat. Als wir nun der Sache ein Verhör er-kannt und den Mittwochen vor Lirnon lluäae, wird sein der 25. Ootbr. nächst-hin, pro terinino anberahmet haben: So eitleren wir den Hrn. Llenei'irl-Fcld-Marschall hiermit, angesetzten Tags des Morgens üm 8 Uhr in hiesiger Kanzleimittels Seines gevollmächtigten Anwalts ohnausbleiblich gefaßt zu erscheinen, undsodann nach gepflogener Verhör und Befinden in der Sache gehörigen Bescheidsgewärtig zu sein. Jnmittels ist die gesuchte llnbibition psrionio pstsntiuin anden von Wülsten abgelassen worden, und wir :c. Halberstadt, den 5. 7bris 1671.