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S, 224, Nr, 8 und S. 1078,
Schreiben des k, pr. Regierungs-Raths von Ditfnrth an LouisFerdinand v, Eberstein zu Dresden 6. 6. Berlin, den 25.Januar 1882,
Ew. Hochw. erlaube ich mir in der Anlage 3 von dem General-Feld-Marschall Ernst Albrccht von Ebenstem ausgestellte bzw. auf ihn bezüglicheScripta zur w, Kenntnisnahme w, zu übersenden. Der Adressat der Ordrevom 31, Juli 1660 ist der königl, dänische Rittmeister Hans Albrecht von Dit-fnrth, derselbe, an welchen zusammen mit seinem Bruder Fraiy Dietrich daszweite Originalschreiben des Fcldmarschalls vom 10, Aug, (1671?) gerichtetist. Da ich selbst nicht Eigenthümer der mir beim Ordnen alter Familien-papiere bekannt gewordenen Schriftstücke bin, so darf ich um w. Rücksendungnach gemachtem Gebrauche w, ersuchen.
Ordre des General - Feldmarschalls Ernst Albrccht von Cberstein an denRittmeister Hans Albrecht von Ditfnrth ä. ä Rendsburg,den 31. Juli 1660, den Abzug der kaiserl. und brandenburgischenTruppen aus den dänischen Landen betreffend.
NL. Am 27. Mai 1660 war zu Kopenhagen zwischen Däne-mark und Schweden der Frieden abgeschlossen worden.
Dieweilln itzo an dehme, daß Ihr Königl. Maytt. Allerhöchst vnd hoheUllürten, die noch anwehsende Keyserl, vnd Brandenburgische Mouppen,vffbrechen vnd herauß marolliren werden, Alß wirkt dem Hrn. Rittmeisterhiemitt diese orllrs ertheilet, daß Er, wan der Hr, Ksimral dommissarius Keyvon Alefeld dehren würckl, Vssbruch vnd Außmarollss halber anfüegnng thunwirkt, mitt seiner alß vbrigen beeden seines Hrn. Obristen Lompagirisnebst 2 Lorapagnis von meinem Regiment, So daselbst bey der bagagisstehen pleiben werden, selbige Quartier der Vnserigen, So wohlen auch die Ein-gesehene vnd Einwohners in selbigen cksstriat für aller Gewalkt, Insoleillien,Raub vnd Plünderung, bestermaßen schützen, Jedoch zu keiner lalousis vndMißverstand Vhrsache geben, besondern mitt Behuetsahmbkeit vnd in gute beyIhr Churfl. Drl, zu Brandenburg bestaltem Ranera! Wach t MeisterKnasten, der die Hvanguaräs, vnd bey Dero Römisch. Keyserl. Maytt.bestalltem Obristen Hrn. Graffen von der Rathen, der den Nachzugoomraaiutirt, vnd dehren vbringen ooiNirmaÄirsuäen otüoiors rsraöäyrungdeßen, So ettwa vorgehen mögte, suchen, wie Jmgleichen deßwegen, da EinigePferde, Viche oder dergleichen mittgenommen vnd angetroffen werden sollen,selbiges nicht mitt gewalt nehmen laßen, besondern nure in arrast nehmen vnddie rsstllmr- vnd Erlaßung solcher entwandten Pferde vnd Vieheß gleichfalß beydenselben gebührend und in güte suchen, vnd zu keiner Verlust Vhrsach vnd anlaßgeben, besondern solche vnsere Quartiere vnd die in dem vsstriat wohnende Vnter-thanen allso vffs Beste vnd bey dem Ihrigen Lcmsorviren vnd schützen helffen.Wornach Er sich zu richten. Lignatuiu Rendßb)urgk den IltenJulij Ho, 1660 w.
Ernst Albrccht von Ebcrftein.
Dem Herrn RittMeister Oitllturtllsii.
Schreiben Ernst Albrccht's v. Ebcrstcin an die Gebrüder Hans Albrechtv. Ditfnrth (dän. Rittmeister) und Franz Dietrich v. Dit-fnrth ä. ck. Neuhaus, den 10. Aug. (1671?), Einziehung des Halber-städt'schen Zehenten durch die v. Ditfnrth betreffend.